Fridi Miller im Verwaltungsgericht Freiburg – das Urteil ist noch immer nicht zugestellt. Foto: Spitz

Einspruch von Dauerkandidatin gegen OB-Wahlen noch immer anhängig. Frist endet binnen drei Wochen.  

Villingen-Schwenningen - Seinen Titel als Amtsverweser ist Oberbürgermeister Jürgen Roth noch immer nicht los. Der Einspruch der streitbaren Gegenkandidatin Fridi Miller ist nach wie vor beim Verwaltungsgericht in Freiburg anhängig – das Urteil wurde Fridi Miller noch immer nicht zugestellt.

Fünf Monate nach der Verhandlung

"Ich kann noch immer keinen Vollzug melden", bedauerte Pressesprecher Klaus Döll im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten. Aber: Der Countdown läuft. Für Einsprüche wie diese gilt nämlich eine Fünf-Monats-Frist nach der Verhandlung. Diese läuft fünf Monate nach dem Verhandlungstag ab, in diesem Fall also am 18. Juni.

Ob der Spuk für Villingen-Schwenningen dann aber wirklich vorbei ist, muss sich zeigen, denn der Sindelfingerin bleibt die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung zu stellen, falls ihr der Urteilsspruch nicht genehm ist.

Die Tatsache, dass Fridi Miller schon von mehreren Gerichten in der Republik für prozessunfähig erklärt worden ist, hat darauf übrigens laut Richter Klaus Döll keinen Einfluss: "Das muss in jedem Verfahren wieder neu geprüft werden, es hat also keine Bindungswirkung für andere Gerichte", stellt er auf Nachfrage klar.

Weitere Episoden bis zur Zwangsräumung

Bei der 49-jährigen Sindelfingerin indes geht es weiter rund. Ihr Geld wurde infolge der beanstandeten Verfahrensunfähigkeit eingefroren. Und dann kam es auch noch zur medienwirksamen Zwangsräumung ihrer Wohnung und anschließender Obdachlosigkeit. Als "Obdachlose ohne Telefon und Faxnummer", wie sie selbst schrieb, ist ihr Wahlkampf mit der eigenen Fridi-Partei zwar merklich eingeschränkt – ans Aufgeben aber denkt Fridi Miller offenbar trotzdem nicht. "Keiner stoppt mich, auf dem Weg für eine bessere Welt", schrieb sie auf ihrer Facebook-Seite kämpferisch.

Im Falle einer ablehnenden Entscheidung des Freiburger Gerichts gilt ein Berufungsantrag von Friedhild Miller als wahrscheinlich. Dann wäre das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Drücker – nach dessen Entscheidung aber wäre das Ende der Fahnenstange und damit von Fridi Millers möglichem Klageweg erreicht.