Das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen hat einen Vergleichsabschluss im Kündigungsrechtsstreit gegen die Hochschule

Das Arbeitsgericht Villingen-Schwenningen hat einen Vergleichsabschluss im Kündigungsrechtsstreit gegen die Hochschule Furtwangen beschlossen.

Villingen-Schwenningen/Furtwangen. Der Kündigungsschutzprozess zwischen dem ehemaligen Leiter Hochschulmarketing und Presse der Hochschule Furtwangen und der Hochschule Furtwangen sei durch einen Vergleichsabschluss vor dem Arbeitsgericht VS beendet worden. Dies teilen Rechtsanwälte Jeutter und Kollegen mit. Das Gericht habe mit Beschluss den Inhalt des zwischen den Parteien ausgehandelten Vergleichs festgestellt. Danach habe die Hochschule die Erklärung abgegeben, dass die gegen den ehemaligen Leiter geltend gemachten Vertragsverstöße nicht aufrechterhalten bleiben und die erhobenen Vorwürfe ausdrücklich zurückgenommen werden. Streitpunkt war laut Rechtsanwälte der Umgang mit einer Werbekampagne mit der Botschaft: Studier‘ was in dir steckt. Das Arbeitsverhältnis werde zum 30. September beendet. Die Hochschule Furtwangen habe sich verpflichtet, neben einer Gehaltsnachzahlung und Urlaubsabgeltung die vereinbarte Abfindung für die zehnjährige Tätigkeit zu leisten, so heißt es weiter. Der damit vollständig rehabilitierte Kläger arbeitet mittlerweile in gleicher Position an der Technischen Hochschule Ulm.