Justiz: 55-Jähriger muss sich gegen den Vorwurf des Rauschgifthandels und der Beihilfe dazu verantworten

Villingen-Schwenningen/Konstanz (tam). Seit Donnerstag steht ein weiterer Kollege der im großen "Mafia-Prozess" angeklagten neun Männer vor dem Landgericht Konstanz. Zwei davon sind mittlerweile schon verurteilt worden.

Bei dem jetzt Angeklagten handelt es handelt sich um einen 55-jährigen Italiener, der zuletzt im Schweizer Kanton Solothurn lebte. Weil das Verfahren gegen ihn erst später zustande kam, muss er sich jetzt alleine vor einer anderen Strafkammer gegen den Vorwurf des Rauschgifthandels und der Beihilfe dazu verantworten.

Er soll im Januar 2017 mit dem 57-Jährigen mutmaßlichen Bandenchef Placido A. und einem weiteren Mann aus Stuttgart Geschäfte mit zwei bis drei Kilogramm Kokain geplant haben. Er und der Mann aus Stuttgart sollten die vom "Chef" bestellte Droge im Wert von 35 000 bis 27 000 Euro aus den Niederlanden in den Schwarzwald-Baar-Kreis bringen. Verkauft werden sollte sie auch in der Schweiz und in Italien.

Für das Treffen mit den holländischen Geschäftspartnern soll der "Chef" dem 55-Jährigen "vorsichtshalber" eine Waffe mit zwei Magazinen mitgegeben habe. Sie habe griffbereit im Wagen gelegen, heißt es in der Anklageschrift. Deshalb ist der 55-Jährige wegen bewaffneten Drogenhandels angeklagt.

Ob das Geschäft je zustande kam, ist nicht bekannt. Außerdem soll er auch an Preisverhandlungen für ein Geschäft des Placido A. mit 20 Kilogramm Marihuana beteiligt gewesen sein. Dies brachte ihm eine weitere Anklage wegen Beihilfe zum Drogenhandel ein.

Es geht um abgehörte Gespräche

Am ersten Prozesstag äußerte sich der seit Februar in Untersuchungshaft befindliche Mann weder zu seinem Lebenslauf noch zu den ihm vorgeworfenen Taten. Seine Anwälte forderten ein Beweisverwertungsverbot für die von den italienischen Behörden in Deutschland durchgeführten Ermittlungen und Überwachungsmaßnahmen.

Dabei geht es insbesondere um die in Fahrzeugen abgehörten Gespräche, die von einer Expertin aus dem Sizilianischen ins Deutsche übersetzt werden mussten. Über die Anträge ist noch nicht entschieden. Der Prozess soll erst in vier Wochen mit einem Urteil enden.