Naturschutz: Straßenränder beleben

Unter Straßenbauangelegenheiten spielen heute ökologische Maßnahmen eine wichtige Rolle. Im Kreistagsausschuss für Umwelt und Technik berichtete Straßenbauamtsleiter Gerold Günzer über die Umsetzung ökologischer Maßnahmen an Kreisstraßen.

Schwarzwald-Baar-Kreis. Im aktuellen Koalitionsvertrag der Landesregierung wird die biologische Vielfalt als Lebensgrundlage und Basis für Ernährung, Bodenfruchtbarkeit, Wasserhaushalt und Klima betont. Informationsmaterial unter anderem zum "Straßenbegleitgrün" und Amphibienschutz bietet dazu vielfältige Anregungen zur Pflege von Intensiv- und Extensivbereichen.

Mit einem Sonderprogramm soll die biologische Vielfalt (Biodiversität) gesteigert werden. Ökologische Maßnahmen Wiedervernetzung von Lebensräumen ist eine Maßnahme zur Erhöhung der Biodiversität. Dazu wurden Amphibienschutz-Maßnahmen entlang der Wanderstrecken von Kröten und Fröschen an Bundes-, Landes- und Kreisstraßen erfasst. Von insgesamt 24 Amphibienwanderstrecken im Landkreis wird an drei Landesstraßen und drei Kreisstraßen der Zustand als "nicht ausreichend" und "dringender Bedarf" ausgewiesen. Untersuchungen zu Kleintierdurchlässen sowie Biberschutzmaßnahmen durch die Straßenbauverwaltung sind hier bisher nicht erfolgt. Bisher wurden vor allem ehrenamtliche Krötenschutzwarte für die Erhebung der Datengrundlage herangezogen.

Für die beiden dringlichsten Amphibienschutzmaßnahmen entlang der beiden Kreisstraßen K 5714 Villingen-Rietheim und K 5720 Fischbach-Flözlingen erstellt die Kreisverwaltung eine Konzeption mit dem Ziel zeitnaher Finanzierung und rascher Realisierung. Außerdem werden weitere Standorte für die Anpflanzung insektenfreundlicher Obstbäume gesucht. CDU-Sprecher Jürgen Roth erinnerte daran, dass der aktuelle Bericht zu Straßenbauangelegenheiten auf Antrag der Christdemokraten erfolgte und vermisste die Darstellung der Folgekosten für den Amphibienschutz.

Für Landrat Sven Hinterseh ist das ein Thema "das wir nicht wegdrücken können" und über die Finanzierung müsse schließlich der Kreistag entscheiden. Straßenbauamtsleiter Günzler will auf jeden Fall "bei Fördermöglichkeiten zuschlagen". Für Armin Schott "trifft hier Straße auf Naturschutz". Der Grünen-Sprecher dankte für die Zusammenstellung der Amphibienschutzmaßnahmen.

In der Handreichung des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg "Straßenbegleitgrün" wird die Pflege von Grasflächen an Straßen beschrieben und in Intensiv- und Extensivbereiche aufgeteilt. Zum Intensivbereich gehören Bankette, Mulden und Gräben, Trenn- und Mittelstreifen und Sichtflächen. Der Extensivbereich umfasst Böschungen, fahrbahnabgewandte Grünflächen und Innenflächen von Anschlussohren. Zudem werden typische Pflanzengesellschaften, Staudenfluren und Grabenräumung beschrieben. Zum Schutz von Kleintieren sollen die Randstreifen nicht mit Strauchwerk bepflanzt werden.