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Neue Gruppe soll im Januar ins Erdgeschoss einziehen. Seit 2015 um Genehmigung gekämpft.

VS-Schwenningen - Die Kindertagesstätte "Regenbogenwelt" hat vor dem Verwaltungsgericht Recht bekommen und darf die Räume im Erdgeschoss im Gebäude am Marktplatz nutzen. Seit 2015 kämpfte die Einrichtung bei der Stadtverwaltung um eine Genehmigung.

Safia Djedaimi wirkt während des Gesprächs mit dem Schwarzwälder Boten in ihrem Büro erleichtert. Seit wenigen Tagen weiß die Geschäftsführerin der Kindertagesstätte "Regenbogenwelt", dass sie bald auch die längst renovierten Räume im Erdgeschoss ihrer Einrichtung am Marktplatz nutzen darf. Das entschied das Verwaltungsgericht Freiburg infolge der Verhandlung am 2. Juli.

Die Einrichtungsleiterin, die bisher nur die Räume im Obergeschoss nutzen darf, kämpfte seit 2015 um die zusätzlichen Kita-Plätze in Schwenningen sowie um die Genehmigung, die ebenfalls seit 2015 dafür eingerichteten Räume zu nutzen. "Damals hieß es vonseiten der Stadt, es gebe in Villingen-Schwenningen keinen Bedarf an weiteren Kitaplätzen", erinnert sich Djedaimi. "Das war aber einfach falsch, denn schon damals fehlten 300 Plätze", sagt sie.

Im Jahr 2016 folgte der erste Rechtsstreit sowie eine Gerichtsverhandlung. "Der Richter appellierte damals an die Stadt, die Verantwortlichen sollten an die Kinder denken." Doch die Verwaltung verwies laut Djedaimi auf eine 2017 in Kraft tretende Regelung, dass "eine Großtagespflege einen eigenen Garten brauche", so die Geschäftsführerin. Und diesen hat sie am Marktplatz nicht. Ihren Angaben nach seien das alles Steine gewesen, die ihr die Verwaltung in den Weg legen wollte.

Für die Betreuungszeit im Freien nutzen die Mitarbeiterinnen der "Regenbogenwelt" den Mauthepark, was aus Sicht des Vorsitzenden Richters bei der jüngsten Verhandlung im Juli ausreicht, wie Djedaimi berichtet. "Laut dem Gleichberechtigungsgesetz brauchen wir, wie manch andere Kindertagesstätten auch, keinen eigenen Garten", erklärt Djedaimi. Das sieht man nach dem Gerichtsurteil auch bei der Stadt so. "Der Mauthepark ist grundsätzlich als Außengelände geeignet", bestätigt Pressesprecherin Oxana Brunner.

Weitere Kräfte notwendig

Allerdings gaben sowohl die Stadt als auch das Gericht zu bedenken, dass der Mauthepark gewisse Gefahren für die Kinder im Alter von bis zu drei Jahren birgt. "Deshalb hat die Stadt vorgeschlagen, statt zwei Tagesmütter zumindest im Außengelände drei Betreuerinnen einzuplanen", sagt Brunner. Das sei jedoch keine rechtliche Vorschrift und keinesfalls eine Bedingung für das Erteilen der Pflegeerlaubnis, versichert sie. Es gehe lediglich darum, Möglichkeiten zu finden, für die Kinder die höchstmögliche Sicherheit zu gewährleisten. "Das können auch andere Maßnahmen sein, wie beispielsweise das Anziehen von Warnwesten, um die bis zu neun Kinder im Auge zu haben", schlägt die Pressesprecherin vor. So groß wird nämlich die geplante Gruppe sein.

Bis diese aber an den Start geht, wird es laut der Einrichtungsleiterin sicher Januar. "Wir werden nun die Anträge stellen, da ich von einer dreimonatigen Bearbeitungszeit bei der Stadt ausgehe. Zudem brauchen wir zwei weitere staatlich anerkannte Pflegekräfte, welche die Zusatzausbildung zur Tagesmutter vorweisen können." Der notwendige Kurs beginne aber erst am 17. September und dauere bis Ende November. "Und im Dezember, wenn sowieso zwei Wochen Ferien sind, brauchen wir nicht eröffnen", erklärt Djedaimi.

Wie Oxana Brunner erklärt, müsse die Kita-Chefin gar keine Anträge stellen. "Da das Gerichtsurteil nun rechtskräftig ist, werden wir zeitnah bezüglich der Pflegeerlaubnis auf sie zugehen", sagt Brunner. Zum zeitlichen Ablauf, den Safia Djedaimi nennt, erklärt Brunner: "In der Regel ist mit einer Bearbeitungszeit von sechs bis acht Wochen zu rechnen." Je nach Anzahl der zu bearbeitenden Anträge oder der personellen Besetzung des zuständigen Amtes könnten Einzelfälle auch mal länger dauern. Das sei aber nicht die Regel. "Innerhalb der drei Monate müssen die Anträge rein rechtlich aber bearbeitet sein", betont Brunner.

Beendet ist das Thema für Djedaimi allerdings noch nicht. Denn sie kündigt an, auf zivilrechtlicher Ebene erneut gegen die Stadt zu klagen. Sie will um Schadensersatz für die Dienstausfälle der vergangenen Jahre sowie um Mietzuschüsse kämpfen, die ihrer Meinung nach die Stadt zu zahlen habe. "Ich zahle seit drei Jahren monatlich 1000 Euro Miete im EG, ohne dass ich die Räume nutzen darf."