Um Kindesmissbrauch geht es im dem Prozess vor dem Landgericht Konstanz. Foto: Pleul

Mann soll sich an Achtjährigem in Wohnwagen vergangen haben. Angeklagter aus Haft vorgeführt.

VS-Villingen/Konstanz - Zu milde bestraft hat das Landgericht Konstanz nach Feststellung des Bundesgerichtshofs einen 48-jährigen Mann aus Villingen vor drei Jahren. Der Mann war wegen sechsfachen sexuellen Missbrauchs eines Achtjährigen mit zwei Jahren und neun Monaten Haft davongekommen.

Tatsächlich habe es sich aber um Fälle des höher strafbewehrten schweren sexuellen Missbrauchs gehandelt, stellten die obersten Richter fest. Sie wiesen das Verfahren zur neuen Verhandlung an eine andere Strafkammer des Landgerichts zurück.

Ein erster Anlauf vor einer Woche war missglückt, weil er Angeklagte nicht erschienen war. Um sicherzustellen, dass er sich nicht ein zweites Mal dem Verfahren entzieht, wurde er vorsorglich in Haft genommen und am Freitag aus der Haft vorgeführt.

Er bestreitet Vorwürfe

Am Freitag nun bestritt der 48-Jährige die Missbrauchsvorwürfe genauso hartnäckig wie vor drei Jahren. Im Sommer 2015 hatte er die drei Söhne von Bekannten zu sich auf einen Campingplatz in der Nähe von Freiburg eingeladen. Dort stand sein Wohnwagen. In dieser Zeit verabreichte er dem Achtjährigen laut erstem Urteil zu mindestens sechs Zeitpunkten völlig unnötig und unsachgemäß Beruhigungs- und Abführzäpfchen, was mit ausgiebigem Eincremen der Genitalregion verbunden war. Dann soll er den Jungen gezwungen haben, eine Windel und einen Kinder-Body anzuziehen und ihm trotz Abführzäpfchen den Toilettengang verweigert haben. Der Junge habe bei ihm im Bett schlafen müssen.

Der 48-Jährige habe dem Kind verboten, den Eltern etwas zu erzählen. Doch in einem Fall wurde der ältere Bruder Zeuge der "Behandlungen". Am Freitag rechtfertigte der Angeklagte sein Tun wieder mit der Behauptung, der Junge habe ständig unter Fieber und Erbrechen gelitten. Deshalb habe er ihm Fieberzäpfchen gegeben. Einmal habe er ihm wegen Bauchschmerzen ein Abführzäpfchen verabreicht.

Die Windel habe der Achtjährige selbst anziehen wollen. "Und den Kinder-Body?", fragte das Gericht: "Da hatte er nichts dagegen", antwortete der Angeklagte.

In der Folge verstieg er sich auf weitere Nachfragen zu weiteren, völlig unglaubwürdigen Behauptungen. Die Beweislage gegen ihn ist aufgrund von Zeugenaussagen und Indizien erdrückend. Nachdem die Übergriffe auf den Achtjährigen bekannt geworden waren, fand die Polizei in seiner Wohnung und in dem Wohnwagen jede Menge Windeln für Erwachsene und für Kinder. Auch zahlreiche Packungen mit Beruhigungs- und Abführzäpfchen für Kinder konnten sichergestellt werden. Fieberzäpfchen waren keine dabei.

Viele Kinderpornos

Dafür wurden die Ermittler auf seinem PC fündig. Dort befanden sich mehr als 1000 kinderpornografische Darstellungen und zahlreiche Fotos von großen Kindern die Windeln trugen. Dies brachte ihm bereits eine Verurteilung ein, die längst rechtskräftig ist.

Ein neues Urteil über die Missbrauchstaten könnte es Ende nächster Woche geben.