Hunde sind auf dem Wochenmarkt strikt verboten. Symbolbild. Foto: dpa

Auch Fahrräder stehen auf roten Liste. Verbotsschilder kommen nur ausnahmsweise zum Einsatz.

Villingen-Schwenningen - Mittwochs und samstags das Angenehme mit dem Nützlichen verbinden und den Morgenspaziergang mit dem Hund mit dem Einkauf auf dem Wochenmarkt verbinden? Nicht in Villingen-Schwenningen, denn hier sind die Vierbeiner auf dem Markt strikt verboten.

Manchmal steht es sogar schwarz auf weiß auf Tafeln an den Eingängen zum Wochenmarkt. Als das neulich wieder einmal der Fall war, wunderte sich ein aufgebrachter Hundebesitzer, gingen sie doch "schon immer" jeden Samstag mit ihrem Freund auf vier Pfoten samstagmorgens auf den Markt. Andere pflichteten ihm bei.

Da waren die Hundefreunde dem Marktmeister wohl zuvor gekommen. Und auch wer zu späterer Stunde über den Wochenmarkt bummelt, kann mittwochs wie auch samstags häufig Hundehalter mit ihren Tieren beobachten – ob aus Unwissenheit oder Ignoranz des Verbots sei dahingestellt.

Das Hundeverbot auf dem Wochenmarkt indes ist keine neumodische Erscheinung, sondern wurde bereits in der städtischen Marktordnung im November des Jahres 2005 festgehalten. "Es ist insbesondere unzulässig (...) Tiere auf den Marktplatz zu bringen, ausgenommen Blindenhunde sowie Tiere, die zum Verkauf auf dem Wochenmarkt zugelassen und bestimmt sind", heißt es darin.

Die Verbotsschilder kommen nur ausnahmsweise zum Einsatz, erklärt die Pressestelle der Stadtverwaltung auf Anfrage unserer Zeitung. Meist suche der Marktmeister das Gespräch mit den Besuchern, die ihren Hund mitbringen und er werbe um Verständnis bei den Besitzern. "In der Vergangenheit gab es schon mal vereinzelt Markttage, an dem sehr viele Hunde mitgebracht wurden, so dass der Marktmeister die Hinweisschilder verwendet hat." Lediglich ein- bis zweimal im Jahr müsse der Marktmeister zu diesem Mittel greifen. "In den allermeisten Fällen, zeigen die Bürger Verständnis", sagt Oxana Brunner von der Pressestelle, so dass noch nie ein Bußgeld oder Platzverweis notwendig geworden sei.

Dass Hunde verboten sind, hat im übrigen nichts mit einer generellen Abneigung gegen des Menschen besten Freund zu tun. Oxana Brunner erklärt, wo der Hund begraben ist: Es seien hygienische Gründe, die Villingen-Schwenningen zu diesem Hundeverbot auf dem Wochenmarkt bewogen habe. Damit steht die Doppelstadt im übrigen nicht alleine da. Auch viele andere Städte haben ein solches Hundeverbot erlassen. Zu groß ist vielen Ausrichtern der Märkte die Gefahr, dass Hunde ihre Nase in am Boden stehende Obst- und Gemüsekisten stecken, daran lecken oder gar ihr Geschäft verrichten.

Kein guter Platz für Schlachtungen

Die Marktsatzung des Oberzentrums hat noch eine Vielzahl weiterer Verbote zu bieten – und manche sind auf den ersten Blick gewöhnungsbedürftig, während sich andere von selbst verstehen. Dass der Wochenmarkt kein geeigneter Platz für Schlachtungen sind, leuchtet beispielsweise vielen ein. Andere Verbote jedoch kommen vielen gar nicht in den Sinn und dürften daher tatsächlich regelmäßig missachtet werden. Etwa, dass es verboten ist, Fahrräder mitzuführen, aber auch, dass unverpackte Nahrungs- und Genussmittel nicht berührt werden dürfen. Wer kennt ihn nicht, den Mango-Test mit dem Daumen?

Folgendes ist dort untersagt:  Waren im Umhertragen anzubieten  Werbematerial aller Art oder sonstige Gegenstände zu verteilen beziehungsweise Sammlungen durchzuführen.  Musikalische, gesangliche oder sonstige Vorträge abzuhalten.  Tiere auf den Marktplatz zu bringen, ausgenommen Blindenhunde sowie Tiere, die zum Verkauf auf dem Wochenmarkt zugelassen und bestimmt sind.

 Motorräder, Mopeds, Fahrräder oder ähnliche Fahrzeuge mitzuführen.  Warmblütige Kleintiere zu schlachten, abzuhäuten oder zu rupfen.  Unverpackt feilgehaltene Nahrungs- und Genussmittel zu berühren.