Prozess: 49-Jähriger geht mit Pflock auf Frau los

VS-Villingen (es). In einem Mehrfamilienhaus in Villingen versuchte ein 49jähriger Mann, mit einem Holzpflock bewaffnet, in die Wohnung seiner Nachbarin einzudringen und drohte ihr damit, sie umzubringen. Sie zeigte ihn daraufhin wegen Bedrohung an.

Der Angeklagte bezeichnet sich selbst als selbstständigen Künstler, lebt zurzeit aber von Erwerbsminderungsrente. Nach seiner Aussage vor dem Amtsgericht Villingen sei seine Reaktion selbstverständlich gewesen, da er davor in seiner eigenen Wohnung verprügelt worden war. Der Mann, der den Angeklagten zusammenschlug, entwendete ihm persönliche Gegenstände und flüchtete, ein Stockwerk tiefer, in die Wohnung der Klägerin.

Er will Gegenstände zurückholen

So machte sich der Künstler, bewaffnet mit einem Holzpflock zur eventuellen Selbstverteidigung auf, um seine Gegenstände wieder zurückzuholen. Die Bewohnerin, zu der der Schläger geflüchtet ist, versperrte dem Mann die Tür und ließ ihn nicht herein. Daraufhin drohte er ihr, sie umzubringen, wenn sie ihm nicht sofort die Tür aufmache. Nach Angaben des Angeklagten, habe er diese Aussage nie gemacht, weshalb er auch Einspruch erhoben hatte.

Letztendlich schaffte es die Bewohnerin, die Tür zu schließen und den Bewaffneten auszusperren. Gegen ein Versprechen, welches die Klägerin mit dem Angeklagten ausgemacht haben soll, zeigte sie ihn wegen Bedrohung an.

Das Verfahren war schon beendet, doch der Angeklagte erhob Einspruch, weshalb ihn das Gericht ein zweites Mal zur Anhörung bitten musste. Hier zog er dann seinen Einspruch, nach längeren Diskussionen, widerwillig zurück und muss nun eine Geldstrafe von 500 Euro zahlen.