Teile des Schwenninger Wohngebiets Hammerstatt stehen jetzt unter Denkmalschutz. Foto: Falke

Stadt informiert über Denkmalschutz. Bürger kritisieren das Vorhaben. Bauliche Veränderungen müssen abgesprochen werden.

Villingen-Schwenningen - Wie gehen zahlreiche Eigentümer der Wohnsiedlung Hammerstatt damit um, dass ihre Häuser jetzt unter Denkmalschutz stehen? Einige Bürger fühlen sich schlichtweg überrumpelt. Sie reagieren verständnislos. Andere stellen konkrete Fragen, wie nach der Wärmedämmung. "Eine energetische Sanierung ist möglich. Muss aber abgestimmt werden mit der Denkmalschutzbehörde", beantwortete Christine Lauble-Klepper eine der zahlreichen Fragen. Rund 40 Bürger waren am Donnerstagabend zu einer Info-Veranstaltung der Stadt ins Hotel Neckarquelle gekommen.

"Habt ihr 90 Jahre geschlafen?", konnte ein Bürger nicht verstehen, warum die Behörden ausgerechnet jetzt in der Hammerstatt tätig werden. Und dazu noch lediglich mit einem Brief, ohne die Eigentümer vorher zu hören, äußerte ein anderer Schwenninger seinen Ärger. Die Hammerstatt, in den 1920er Jahren von Stadtbaurat Ernst Möbs entwickelt, sei eben jetzt im Kernbereich als Denkmal erkannt worden, informierte Henriette von Preuschen vom Regierungspräsidium. Es solle keine "Käseglocke" über das gesamte Gebiet gestülpt, sondern gut erhaltene Häuser geschützt werden, andere nicht, weil größere Veränderungen im Außenbereich vorgenommen worden seien. So seien aus diesem Grund zwei Blocks aus dem Schutzgebiet herausgenommen worden.

Henning Keune, Leiter des Amts für Stadtentwicklung, beruhigte die Bürger. Es gebe keine Veränderungssperre. Die Stadt wolle die Eigentümer bei Veränderungen fachlich beraten, wie sie ihr Haus umgestalten können und welche finanziellen Möglichkeiten, Zuschüsse oder steuerlichen Vorteile, möglich seien.

Klar sei: Bauliche Veränderungen in dem Kerngebiet müssen mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt werden. Dies kann vom Austausch einer Haustür, über Fensterläden, bis zu Veränderungen am Dach und Installation von Solaranlagen reichen. Beispielsweise werden in der Teckstraße sieben bis 23 solarthermische Anlagen lediglich an der straßenabgewandten Seite zu den Nutzgärten hin genehmigt.