Winfried Hermann fordert von seinem Ressortkollegen in Berlin, sich stärker für die Südbadener einzusetzen. Foto: Kraufmann

Landesverkehrsminister Winfried Hermann attackiert Bundesminister: Züricher Fluglärmbelastung sollte Chefsache sein.

Villingen-Schwenningen - Im Streit um die Flugverkehrsbelastung durch den Flughafen Zürich lässt Bundesverkehrsministers Alexander Dobrindt (CSU) Zweifel daran aufkommen, dass er die Interessen Südbadens vertritt.

In einer Reaktion auf Kritik von Landesverkehrsminister Winfried Hermann (Grüne) erklärte das Bundesverkehrsministerium gestern, dass Deutschland und die Schweiz vor mehr als zwei Jahren einen Vertrag unterzeichnet hätten, der die Anflüge über süddeutsches Gebiet auf den Flughafen Zürich-Kloten regeln sollte. Dieser Vertrag, so ließ das Bundesverkehrsministerium gestern verlauten, "hätte weitreichende Verbesserungen für die Menschen in Südbaden bedeutet."

Die Erklärung muss alle verblüffen, denen Dobrindt zugesichert hat, Südbaden vor Züricher Fluglärm schützen zu wollen. Schließlich war Südbaden Sturm gegen den umstrittenen Staatsvertrag gelaufen, der nach Ansicht der Kritiker der Schweiz Schalten und Walten nach eigenem Gutdünken über deutsches Gebiet einräumt. Die Ratifizierung wurde nach Lesart des Bundesverkehrsministerium nicht eingeleitet, weil "noch weitergehende Forderungen gestellt wurden."

Hermann hatte gestern zuvor gefordert, Alexander Dobrindt (CSU) solle das Fluglärm-Thema "endlich zur Chefsache machen". Dobrindt habe sich, so Hermann, der Sache "bisher nicht mit der gebotenen Ernsthaftigkeit angenommen." Außerdem erklärte der Landesverkehrsminister, dass er den Appell der CDU-Landtagsabgeordneten Guido Wolf und Felix Schreiner an den Bundesverkehrsminister, die Änderung der 220. Durchführungsverordnung abzulehnen, nur unterstützen könne.

Ramsauer wollte mit den Menschen reden

Der umstrittene deutsch-schweizerische Staatsvertrag, der im Schweizer Bundesrat ratifiziert wurde, wäre nach Ansicht der Baden-Württemberger überflüssig, wenn die 220. Durchführungsverordnung, die die An- und Abflüge der Schweizer über deutsches Gebiet regelt, geändert würde. Landesverkehrsminister Hermann reklamierte gestern außerdem, dass die Landesregierung zum neuen Schweizer Ostanflugkonzept vom Bundesverkehrsministerium keine Informationen bekommen habe. "Vielmehr war es die Schweiz, die erstmals informiert hat." Im Beisein des Landesverkehrsministeriums habe die Schweiz im Oktober ihre Vorstellungen präsentiert. "Dabei wurde auch bekannt, dass dem deutschen Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung ein entsprechender Schweizer Antrag zur Änderung der deutschen Anflugregelung seit Mai vorliegen soll." Die Deutsche Flugsicherung soll sogar ein Gutachten zu den Vorstellungen der Schweiz erstellt haben. Dobrindts Vorgänger Ramsauer habe zumindest mal angekündigt, in die Region zu kommen und mit den Menschen zu reden, "von Bundesminister Dobrindt habe ich noch nichts zu dieser Frage gehört", stellt Hermann fest.

Deutsche Bürger haben bis November Zeit, ihre Bedenken zu den Schweizer Plänen darzulegen, Behörden bis Januar. Danach wird das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung entscheiden, und erst dann sind in Deutschland Klagen möglich, über die zunächst, so das Bundesaufsichtsamt auf Anfrage, der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof entscheiden würde. Ddie Schweizer dürften bei einer Befürwortung ihres Antrages ihr neues Anflugkonzept verwirklichen. Allerdings könnte in der Schweiz nach Schweizer Recht schon vor der Entscheidung geklagt werden.