Stadt weist auf Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern hin. Großbrand gab Initialzündung. Kontrollen angekündigt.

Villingen-Schwenningen - Heute werden in der Doppelstadt wieder die Läden gestürmt – schließlich beginnt der Verkauf von Feuerwerkskörpern. Doch das Abbrennen ist nicht überall erlaubt.

Es knallt, blitzt, leuchtet und glitzert bald wieder an allen Ecken und Enden der Stadt, schließlich darf am 31. Dezember und 1. Januar Pyrotechnik gezündet werden – zumindest von Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Großbrand gab Initialzündung

Es gibt jedoch wieder Einschränkungen. Nach dem Großbrand zum Jahreswechsel 2008/2009, bei dem eine fehlgeleitete Silvesterrakete im Münsterzentrum einen Millionenschaden verursacht hatte, hat die Stadt Villingen-Schwenningen in Abstimmung mit dem Gemeinderat beschlossen, in Gebieten mit besonders brandgefährdeten Gebäuden auch für den 31. Dezember und den 1. Januar ein Abbrennverbot zu erlassen.

Das Bürgeramt weist deshalb darauf hin, dass in der Villinger Innenstadt (inklusive der gesamten Fahrbahn im Innenring) sowie im Bereich »Ob dem Brückle« in Schwenningen keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 abgebrannt werden dürfen. Hierbei handelt es sich um typische Silvesterartikel, wie zum Beispiel Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Schwärmer, Feuertöpfe und ähnliche explosive Dinge. Das Verbot gilt ebenso in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.

»Ziel dieser Maßnahme ist es, einen ähnlichen Schadensfall künftig zu vermeiden und hierdurch die in beiden Bereichen vorhandene, historisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten sowie die in den Gebäuden wohnenden Menschen zu schützen«, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt. So appelliere die Stadtverwaltung an die Bürger, sich auch im eigenen Interesse daran zu halten und in den betroffenen Gebieten weder solche Feuerwerkskörper selbst abzubrennen noch irgendein Feuerwerk zu organisieren oder durchführen zu lassen. »Insbesondere die seit Oktober 2009 geltende Verschärfung des Sprengstoffrechts sowie das damit verbundene Abbrennverbot in der Nähe von Fachwerkhäusern führen innerhalb des Stadtgebiets an einigen Örtlichkeiten zu Einschränkungen für Silvesterfeuerwerke«, betont man seitens der Stadt.

Der Kommunale Ordnungsdienst, der auch an diesen Tagen im Einsatz sein wird, überwacht derweil, dass die Verbote eingehalten werden. Laut Stadt können Verstöße als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50 000 Euro geahndet werden.