Gesundheit: Reisetätigkeit trägt zur Ausbreitung bei / Veranstaltung mit Landtagsmitglied Martina Braun

Aus den osteuropäischen Ländern nähert sich die Schweinegrippe. Das Landratsamt hat einen Notfallplan, die Grünen-Landtagsabgeordnete Martina Braun hat für Mittwoch eine Informationsveranstaltung in St. Georgen-Brigach hierzu organisiert.

Schwarzwald-Baar-Kreis. "Schwarzwild, Schweinepest und Wiesenschäden: was kommt auf uns zu?" ist die Veranstaltung mit der Politikerin überschrieben, die im Brigachhaus, Ginsterweg 3a, St Georgen-Brigach stattfindet. Nach verschiedenen Kurzvorträgen ist eine Podiumsdiskussion mit Vertretern des Jagdverbands, Veterinäramts, Umweltschutzes, der Landwirtschaft und der Kommunen geplant.

Das Ministerium für den Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg mit dem Minister Peter Hauk, hat zu diesem Thema verschiedene Informationen auf der Homepage veröffentlicht. Man spricht von vorbeugenden Maßnahmen und der schnellen Reduzierung der Wildbestände durch intensivere Bejagung. In diesem Zuge hat der Bauernverband kürzlich den Abschuss von 70 Prozent des Wildschweinbestandes gefordert. Durch die Afrikanische Schweinepest sind auch die Mastschweine bedroht.

Zur Verbreitung tragen nach Angaben des Ministeriums auch die Reiseaktivitäten und der Lkw-Verkehr bei. Immer wieder komme es vor, dass an Raststätten oder Autobahnparkplätzen Speisereste in die offenen Mülleimer geworfen werden, welche von Wildschweinen gefressen werden. "Das Mitbringen von schweinefleischhaltigen Lebensmitteln aus Regionen, die bereits von der Afrikanischen Schweinepest betroffen sind, ist verboten", erklärt der Minister Hauk.

Michael Langer, Chef des Veterinäramts beim Landratsamt, erklärt, wie der Landkreis bei dem Ausbruch der Afrikanische Schweinepest aufgestellt ist. Bei einem Fund eines infizierten Wildschweins wird rund um den Fundort ein gefährdeter Bezirk von 15 Kilometer ausgewiesen. In diesem herrscht absolutes Bejagungsverbot für drei bis vier Wochen. Ziel ist es, dass kein Wildschwein aus diesem Bereich hinausgetrieben wird. In dieser Zone rechnet man mit vielen toten Tieren. Diese müssen eingesammelt und in die Tierbeseitigungsanstalt gebracht werden.

Jedes tot aufgefundene Wildschwein wird beprobt, sprich eine Fleischprobe geht an das Chemische und Veterinäruntersuchungamt (CVUA) in Freiburg (früher Tierhygienisches Institut). In drei bis vier Tagen wisse man, ob das Tier infiziert war oder nicht. Bricht die Seuche aus, arbeiten die Wissenschaftler schneller, dann liege der Befund innerhalb von 24 Stunden vor.

Zusätzlich, zu diesem gefährdeten Bezirk wird eine 15 Kilometer breite Pufferzone rundherum eingerichtet. In dieser sieht es ganz anders aus. Nach Angaben Langers wird hier intensiv bejagt. Die geschossenen Tiere werden ebenfalls beprobt, nur das Fleisch gesunder Tiere komme in den Umlauf.

Das so genannte Monitoring sei im zweiten Halbjahr 2017 enorm verstärkt worden, so Langer. Waren es bis zur Jahresmitte gerade mal fünf Wildschweine, die auf die Schweinepest untersucht wurden, wurden in der zweiten Hälfte 105 Tiere beprobt.

Gibt es in diesem 30 Kilometer Radius Schweineställe, wird über diese eine Sperre verhängt und sie dürfen nur unter strengen Sicherheitsvorschriften zu einem nahegelegenen Schlachthaus gebracht werden. Längere Transporte dieser Tiere sind verboten. Für den Fall eines Ausbruchs tritt der Tierseuchenalarmplan in Kraft. Dieser reicht vom Landkreis über das Regierungspräsidium bis hin zum Ministerium.

Sollte es in den benachbarten Kreisen keine Schweinepestfälle geben, muss in diesen dann auf jeden Fall auch das Monitoring verstärkt werden.