Nicht überall in Villingen und Schwenningen ist das Abbrennen von farbenprächtigen Raketen erlaubt. Foto: Jaspersen

Schutz für brandgefährdete Gebäude. Ordnungsamt kündigt Kontrollen an. Hohe Bußgelder drohen.

Villingen-Schwenningen - In Sachen Feuerwerk weist das Bürgeramt auf bestehende Abbrennverbote an Silvester und Neujahr in der Doppelstadt hin. In der Villinger Innenstadt sowie im Bereich "Ob dem Brückle" in Schwenningen dürfen keine Feuerwerkskörper der zweiten Kategorie abgebrannt werden.

Gleiches gilt für Feuerwerkskörper aller Art in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- oder Seniorenheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern. Im Umfeld dieser Gebäude dürfen überhaupt keine Feuerwerkskörper gezündet werden. Insbesondere die seit Oktober 2009 geltende Verschärfung des Sprengstoffrechts sowie das Abbrennverbot in der Nähe von Fachwerkhäusern führen innerhalb des Stadtgebiets an einigen Orten zu Einschränkungen für Silvesterfeuerwerke.

Seit Donnerstag bis Samstag, 30. Dezember, dürfen in diesem Jahr so genannte "pyrotechnische Gegenstände" (Feuerwerkskörper) der zweiten Kategorie verkauft werden. Es handelt sich um typische Silvesterartikel wie Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Schwärmer, Feuertöpfe und ähnliche explosive Dinge. Diese Gegenstände dürfen ohne behördliche Erlaubnis das ganze Jahr hinweg nicht abgebrannt werden. Eine gesetzliche Ausnahmeregelung besteht lediglich für Silvester und Neujahr. An diesen Tagen dürfen Personen ab 18 Jahren Feuerwerkskörper überall verwenden.

Nachdem es in der Villinger Innenstadt jedoch zum Jahreswechsel 2008/2009 wegen einer Silvesterrakete zu einem Großbrand mit einem Schaden von mehreren Millionen Euro gekommen war, hat die Stadt in Abstimmung mit dem Gemeinderat beschlossen, in Gebieten mit besonders brandgefährdeten Gebäuden auch für den 31. Dezember und den 1. Januar ein Abbrennverbot zu erlassen. Aufgrund dessen wurde per Allgemeinverfügung festgelegt, dass es in der Villinger Innenstadt sowie dem Bereich "Ob dem Brückle" in Schwenningen generell untersagt ist, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen beziehungsweise abzuschießen. Ziel ist es, einen ähnlichen Schadensfall zu vermeiden und die historisch wertvolle Bausubstanz zu erhalten sowie die in den Gebäuden wohnenden Menschen zu schützen.

Das Bürgeramt weist auf die Verbote hin und appelliert an alle Bürger, sich auch im eigenen Interesse daran zu halten und in den Gebieten weder Feuerwerkskörper abzubrennen noch ein Feuerwerk zu organisieren. Verstöße überwacht der Kommunale Ordnungsdienst vor Ort. Sie können als Ordnungswidrigkeit mit empfindlichen Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50.000 Euro geahndet werden.