Ungefragt flattert der vermeintliche Korrekturabzug per Fax an viele Adressen in Villingen-Schwenningen. Wer ihn ausfüllt und zurückschickt, hat schon verloren. Foto: Eich

Branchenbuch-Abzocker gehen wieder auf Kundenfang in VS. "Korrekturabzug" kommt am Ende teuer.

VS-Villingen - Der Betrugsversuch kommt per Fax. Erst im Frühling versuchte der Vogel Medien Verlag ahnungslose Unternehmer um ihr sauer verdientes Geld zu bringen. Wir berichteten darüber. Aber sie lassen auch jetzt nicht locker.

Turnusmäßig scheint der Verlag verschiedene Adressen immer wieder abzugrasen. Und jetzt ist offenbar einmal wieder eine Tranche in Villingen-Schwenningen an der Reihe, darunter auch unsere Schwarzwälder Bote Redaktion in Villlingen.

"Prüfen Sie die untenstehenden Angaben um Richtigkeit der darin enthaltenen Daten und senden Sie uns diese Offerte für die korrekte Veröffentlichung ihrer Firmendaten zurück" – wer dieser unverforenen Aufforderung nachkommt, hat schon verloren. Im Kleingedruckten nämlich steht es geschrieben, das Kreuzchen an der "richtigen" Stelle haben die schrägen Vögel von Vogel Medien bereits gesetzt: Für die nächsten drei Jahre würde dann ein monatlicher Betrag von 83 Euro fällig, zuzüglich Mehrwertsteuer, versteht sich und obendrein auch noch für zwölf Monate im Voraus fällig. Teures Geld für einen wertlosen "Branchenbuch-Eintrag" im Internet.

Dass der dreisten Masche des Verlags ahnungslose Mitarbeiter eines Unternehmens schnell auf den Leim gehen können, zeigte sich bereits bei der Betten-Prinz GmbH, die sich auf unsere Berichterstattung im März gemeldet hatte. "Viele unterschreiben, weil sie es für einen Korrekturabzug halten", weiß Ralph Prinz, der Chef des Bettenhauses mit mehreren Filialen in der Region.

Ihm flatterte Anfang 2015 eine Rechnung ins Büro, deren Zustandekommen ihm Rätsel aufgab. Einen Branchenbuch-Eintrag hatte er nie erteilt. Daraufhin gab die IHK Prinz den Tipp, den Vertrag anzufechten und nicht zu zahlen. Schließlich geht es hier in den Augen juristischer kundiger Beobachter um arglistige Täuschung. "Daraufhin kamen zahlreiche Mahnungen, Drohungen", schildert Prinz, der weiß, dass Unternehmer, die diesen Weg gehen, durchaus auch gute Nerven brauchen, wenn dann die ersten Mahnungen kommen. Doch aus Erfahrung weiß er: "Das hört auf." Irgendwann nämlich habe der Vogel Medien Verlag abgelassen, und das aus gutem Grund: Von dem Verlag ist keine ladungsfähige Adresse bekannt, die einzige in den Verträgen angegebene ist in Bukarest. Beim Verbraucherschutz ist das rumänische Unternehmen um die Geschäftsführerin Sabrina Stefan bestens bekannt, er warnt vor der "Abzock-Falle". Schon 2012 warnte die Schweizer Eidgenossenschaft vor dem Adressbuchschwindel. Doch die Betrüger ziehen ziehen ihre dreiste Masche offenbar unbeeindruckt weiter durch.

Reingefallen und keine Ahnung, wie man wieder rauskommt? Die Industrie- und Handelskammer (IHK) in Stuttgart hat eine Muster-Anfechtung entworfen, mit der sich geprellte Kunden zur Wehr setzen können:

Sehr geehrte Damen und Herren,(Falls zutreffend: Ich habe unter dem Eindruck einer Zahlungsverpflichtung den Beitrag von ... Euro an Sie gezahlt. Mit dieser Zahlung ist kein wirksamer Vertragsschluss zustande gekommen.

Hiermit fechte ich meine Erklärung vom .... wegen arglistiger Täuschung an. Mit ihrem Formularschreiben vom ... haben Sie in arglistig täuschender Weise den Eindruck vermittelt, es handle sich um einen Korrekturabzug (alternativ: eine Rechnung mit Zahlungsverpflichtung) und nicht um ein Vertragsangebot. Der Angebotscharakter war nicht ohne Weiteres erkennbar. Hinzu kommt, dass der Hinweis auf die Kosten derartig in den übrigen Text eingebettet war, dass der Leser geradezu verleitet werden sollte, den ausschlaggebenden Teil in Bezug auf die Kosten zu überlesen.

(Falls zutreffend: Ich fordere Sie auf, die von mir geleisteten Zahlungen unverzüglich, spätestens bis zum... auf mein Konto .... zurückzuerstatten). Rein vorsorglich kündige ich den Vertrag hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.

Rechtliche Schritte behalte ich mir ausdrücklich vor.