Ein Vollzugsbediensteter erstatte Anzeige, als er in einer Auseinandersetzung angefahren wurde. Foto: Symbol-Foto: Eich

28-Jähriger verantwortet sich vor Amtsgericht. Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf drei Jahre Bewährung.

Villingen-Schwenningen - Er zeigt Reue, sieht sein Fehlverhalten ein – und hat sogar 500 Euro in einem Umschlag dabei, um sie seinem damaligen "Auslaufventil" zu übergeben. Der 28-Jährige, der sich nun vor dem Amtsgericht Villingen-Schwenningen verantworten muss, wolle guten Willen zeigen, und entschuldigt sich bei dem Vollzugsbediensteten der Stadt, den er im November 2017 "vorsätzlich" angefahren und als "Suppenkasper" betitelt habe.

Die Geschichte schlug hohe Wellen: Als der Beamte eine junge Frau aufforderte, im Schritttempo aus der Villinger Fußgängerzone zufahren, mischte sich plötzlich der 28-Jährige ein, der aus einem nahegelegenen Geschäft kam. "Mach die Scheibe hoch, der Suppenkasper hat nichts zu sagen", sagte er wütend. Als der Mitarbeiter des Kommunalen Ordnungsdienstes zu Beweiszwecken die Kennzeichen fotografieren wollte, riss der Anklagte diese runter, und verstaute beide im Fahrzeuginneren. Dann nahm er auf der Fahrerseite platz. Seine Freundin, mittlerweile Verlobte und im vierten Monat schwanger, setzte sich daneben. Als er rückwärts losfuhr touchierte er die Schienbeine des Beamten. Auch als der 62-Jährige sich hinter den Wagen stellte, um es beim Wegfahren zu hindern, erwischte er ihn, davon unbeeindruckt, wieder. Nach dem dritten Mal schrie er den Vollzugsbediensteten an, aus dem Weg zu gehen. Anschließend fuhr er ohne Kennzeichen weiter.

Mehrere Wochen krankgeschreiben 

Nach einer Anzeige bei der Polizei kämpfte der Beamte unter anderem mit einer Schürfwunde, Druckschmerzen und Einschränkungen beim Laufen. Schweißausbrüche und Albträume in der Nacht hätten ihn verfolgt, mittlerweile habe sich das aber etwas gelegt, erklärt der Beamte als Zeuge bei der Schöffensitzung. Mehrere Wochen habe er sich krankschreiben lassen müssen.

Man wolle Frieden stiften, sagt der Verteidiger, und sein Mandant hätte in diesem Fall impulsiv reagiert. Man dürfe es nicht bagatellisieren, aber es sei schon viel für die Wiedergutmachung getan worden. "Ich war emotional geladen, und leider waren sie mein Auslaufventil", entschuldigt sich der Angeklagte. Im Juli 2017 sei seine Stiefmutter, zu der er ein enges Verhältnis hatte, verstorben.

Seinem Vater, der unter dem Verlust litt, musste er darauf im Geschäft helfen, und gleichzeitig seiner Mutter, die vor vier Jahren ebenfalls ein Geschäft übernahm. Klar hätte er die Emotionen nicht an sich ran lassen dürfen, aber er habe sein Fehlverhalten eingesehen.

Aufgrund sieben Vorverurteilungen, unter anderem wegen Beleidigung, Nötigung, und Besitz von Dopingmittel, sei der erste Impuls zwei bis drei Jahre Freiheitsstrafe gewesen, gibt Richter Bäumler zu. Doch da der Angeklagte bereits mit der Wiedergutmachung begonnen habe, und sich seit dem Vorfall straffrei verhalte, sowie es sich hier um einen minderschweren Fall handle, bekomme er eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten auf drei Jahre Bewährung.

Seine Fahrerlaubnis, die ihm nach dem Fall entzogen wurde, wird ihm für weitere drei Monate verwehrt bleiben. Außerdem muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und der Stadt 2000 Euro sowie dem Geschädigten, nach Abzug der bereits gezahlten 500 Euro, noch 1000 Euro in je 200 Euro-Raten bezahlen.