Drei Jahre Haft für 36-Jährigen / Ganze Serie in Villingens Innenstadt

Von Cornelia Spitz

Villingen-Schwenningen. Es war ein ganz schönes Kaliber, das gestern auf der Anklagebank im Villinger Gericht Platz genommen hat. Der 36-Jährige dürfte in den letzten eineinhalb Jahren Villingens fleißigster Autoknacker gewesen sein. Die Hälfte der ihm zur Last gelegten Taten wurde fallen gelassen, das Gericht beschränkte sich auf die, "die wir schnell anklagen konnten", erklärte Richter Christian Bäumler. Und trotzdem wollte die Liste der Straftaten nicht enden: 15 Autoaufbrüche in der Villinger Innenstadt mit Diebstahl von Wertsachen, zwei Einbrüche in das Gesundheitsamt, einer in die Spielscheune Unterkirnach und in ein Bauunternehmen in der Vockenhauser Straße in Villingen, Diebstähle in einem Einkaufsmarkt, wo er als geringfügig Beschäftigter tätig war, und drei Versandhausbestellungen auf falsche Namen. Seine Pkw-Aufbrüche in der Villinger City hielten die Polizei vor allem von November 2011 bis Januar 2012 in Atem. Aber auch in der Vergangenheit war der seit seinem 22. Lebensjahr Drogensüchtige schon oft verhaftet worden, wegen ähnlicher, aber auch anderer Delikte.

Nun musste er, in Handschellen vorgeführt und wegen Fluchtgefahr später mit Fußfesseln gesichert, vor Justitia treten. Warum er trotzdem ein nicht allzu betroffenes Gesicht machte, wurde bald klar: Er kam äußerst glimpflich davon und hätte beim Verhandeln aller seiner mutmaßlichen Straftaten mit einer weitaus höheren Gefängnisstrafe rechnen müssen. Dass er voll geständig war, wurde mildernd berücksichtigt. Seine Drogenkarriere mit Medikamenten und Kokain hingegen nicht. Die Sucht wurde zwar als Motiv anerkannt, aber wegen seiner Rückfälligkeit nach erfolgreichem Entzug und der extremen Häufigkeit, mit der er straffällig wurde, pochte nicht einmal sein Verteidiger Günter Manogg auf Therapie statt Haft. Als notorischen Rechtsbrecher und Gewohnheitsdieb, der zugreift wann immer möglich, bezeichnete Staatsanwalt Meier den Angeklagten und forderte drei Jahre und acht Monate Haft. Am Ende fiel das Urteil mit dem Höchstmaß an Haftstrafe, das das Amtsgericht verhängen darf: drei Jahre Haft. Weil nach Bewährungsbruch noch ein Jahr Haftstrafe nach früheren Taten übrig ist, landete der 36-jährige vierfache, wenngleich ledige Vater aber für vier Jahre hinter Gittern.

Damit dürften sich auch seine Beziehungsprobleme erledigt haben, die er dem Gericht schilderte und die er als einen Grund für seine Straffälligkeit sieht: "Sobald die Beziehung Probleme bekommt, geht’s bei mir nach hinten los."