Die Schließung des Villinger Gefängnisses ist laut Justizminister Guido Wolf beschlossene Sache. Foto: Eich

Haftanstalten im Ländle müssen Andrang kompensieren. An Schließung der JVA hält Justizminister aber fest.

VS-Villingen - Die Justizvollzugsanstalten im Ländle stoßen an ihre Grenzen. Von Überbelegungen ist vielfach die Rede und auch davon, dass man vor diesem Hintergrund trotz des Baus neuer Gefängnisse die alten nicht automatisch schließen könne. Eine Diskussion, der das Villinger Gefängnis gerade noch ausweichen konnte.

"Die Entscheidung für die Schließung des Gefängnisses in Villingen-Schwenningen ist gefallen", sagte der Justizminister des Landes Baden-Württemberg, Guido Wolf, im Gespräch mit dem Schwarzwälder Boten. Vorige Woche äußerte sich Wolf zu den teilweise schwierigen Haftbedingungen in Folge von Überbelegungen in den Justizvollzugsanstalten im Land beim SWR. Als dabei die Sprache auf den Neubau eines Gefängnisses im Stuttgarter Stadtteil Stammheim kam, betonte Wolf, dass vor diesem Hintergrund trotz geplanter Neubauten nicht zwangsläufig alte Standorte aufgegeben werden könnten. Eine Aussage, die den Blick auch nach Villingen lenken lässt.

Anspruch auf Einzelzellen kann auch hier nicht erfüllt werden

Inmitten der Zähringerstadt steht die Justizvollzugsanstalt, die im Zuge des in Rottweil geplanten Gefängnisneubaus geschlossen werden soll. Steht auch diese Schließung nun, da es an Haftplätzen mangelt, zur Debatte? Nein, betonte Wolf im Gespräch mit unserer Redaktion. Sein Mitarbeiter Robin Schray führt aus, dass die Anstalt geschlossen werden solle, sobald der Neubau in Rottweil die Türen öffne – man hoffe und rechne mit dem Jahr 2024. Das Haftplatzentwicklungskonzept sehe vor, die kleineren, personalintensiven JVAs im Zuge der Eröffnung in Rottweil zu schließen. Wenn es für dieses Bauvorhaben in der laufenden Legislaturperiode "noch einen Spatenstich gäbe, wären wir sehr zufrieden", so Schray – der Landesbetrieb Vermögen und Bau rechne sogar erst mit einer Inbetriebnahme des neuen Großgefängnisses im Jahre 2025. Auch der Zeitplan für die Schließung in Villingen wankt also noch.

Die Zeit bis dahin dürfte trotz nicht optimaler Bedingungen erträglich sein, meint Jennifer Rietschler, die Leiterin der Justizvollzugsanstalt Rottweil, welche auch für die Villinger Haftanstalt Auskunft gibt.

Gravierende Einschränkungen oder Unzulänglichkeiten gebe es in der Außenstelle Villingen aufgrund der hohen Belegungszahlen nicht. Obgleich es hier nur 18 Zellen gibt, in welchen 29 Gefangene einsitzen – von Einzelzellen also kann man auch hier nur träumen. Zu extremen Maßnahmen, um die Last der Überbelegung zu mildern, muss man hier trotzdem nicht greifen. "Ein Hofgang in Schichten findet bei uns nicht statt", sagt Rietschler beispielsweise. Und auch für die Beschäftigung der Inhaftierten sei gesorgt: "Wir können nach wie vor bis zu 17 Arbeitsplätze in der Außenstelle Villingen für die Gefangenen anbieten, obwohl diese während der Untersuchungshaft nicht zur Arbeit verpflichtet sind."

Wer hier einsitzt, wartet nämlich meist auf den Fortgang seines Verfahrens und verbringt "lediglich" seine Untersuchungshaft hinter Villinger Gittern – für deren Vollstreckung ist die Außenstelle in der Zähringerstadt nach dem Vollstreckungsplan Baden-Württemberg zuständig. Die durchschnittliche Verweildauer ist überschaubar und liegt in Villingen bei gerade einmal viereinhalb Monaten.

Und wer trotzdem nicht damit einverstanden ist, was man ihm im Villinger Gefängnis zu bieten hat? Schließlich besteht Anspruch auf Einzelunterbringung und auch der kann hier nicht erfüllt werden. Offenbar sind die Villinger Häftlinge genügsam. "Der Protest beschränkt sich auf Einzelfälle", erklärt die Gefängnisleiterin. Einige Inhaftierte wünschten sich sogar "aufgrund des Bedürfnisses nach Gesellschaft" von selbst eine gemeinschaftliche Unterbringung in Mehrmann-Hafträumen – und Häftlinge, die eines Eigenschutzes bedürfen, die werden in der Regel zur "Suizidprophylaxe" in der JVA Rottweil – zu welcher auch die Gefängnisse in Villingen und Hechingen gehören – ohnehin in den ersten zwei Wochen der Inhaftierung nicht alleine untergebracht.

Und beharre ein Gefangener doch einmal auf einer Einzelunterbringung, muss dieser, sofern das zum jeweiligen Zeitpunkt in der Gesamt-JVA Rottweil nicht möglich ist, in einen Einzelhaftraum in einer anderen JVA in Baden-Württemberg untergebracht werden. "Dies kommt allerdings nur äußerst selten vor", so Rietschler.