Für Ärger sorgt dieses Fahrzeug bei einer Bewohnerin im Neckarpark, da es laut dieser immer wieder die Rettungszufahrt versperrt. Foto: Privat Foto: Schwarzwälder Bote

Kommunales: Problem mit Falschparker im Neckarpark / Stadt erklärt angeblich "komplizierten Aufwand"

Eine Bewohnerin der Wohnanlage im Neckarpark meldete einen Falschparker, der mehrfach die Feuerwehr- und Rettungszufahrt des Gebäudes blockierte. Doch statt schneller Hilfe sah sie sich mit "komplizierter Bürokratie" konfrontiert.

VS-Schwenningen. Mehrfach ärgerte sich die Bewohnerin über ein und denselben Autofahrer, der zu verschiedenen Zeiten und unterschiedlich lange die Feuerwehrzufahrt eines der Wohngebäude im Neckarpark versperrte. Wie sie gegenüber dem Schwarzwälder Boten schildert, reiche die Parkdauer von "kurz über Mittag" bis hin zu "stundenlangem Parken". Und laut der Anwohnerin sei der Grund "reine Bequemlichkeit", denn der Beschuldigte sei selbst Bewohner der Anlage und nutze lediglich den kürzesten Weg zur Haustüre.

Aufgrund des Ärgers darüber, dass vermeintliche Rettungswege im Ernstfall unzugänglich seien, beschloss die Anwohnerin, den "Dauerzustand" dem Bürgeramt per E-Mail zu melden, in der Hoffnung, dass die Polizeibehörde vermehrt Streife in diesem Bereich fahre und Strafzettel verteile. Doch statt der erhofften Rückmeldung auf ihre Mithilfe, sah sich die Melderin unerwartet mit einem für sie "unnötig komplizierten Aufwand" konfrontiert. "Statt einem ›Danke, wir kümmern uns darum‹, wollte die Bußgeldstelle der Stadt Villingen-Schwenningen meine vollständigen Kontaktdaten", erzählt sie.

Datenangabe schreckt Melderin ab

In einer ersten Antwort-Mail schreibt die zuständige Sachbearbeiterin: "Vielen Dank für Ihre E-Mail, mit der Sie einen Parkverstoß zur Anzeige gebracht haben. Um ein Ordnungswidrigkeitsverfahren einleiten zu können, möchten wir Sie um Mitteilung Ihres vollständigen Namens sowie Ihrer Anschrift bitten..." Die Begründung wird im Folgesatz gleich mitgeliefert: Sollte es durch diese Anzeige zu einem Gerichtsverfahren kommen, müsste die Melderin als Zeugin zur Verfügung stehen. Weiter heißt es in dem Schreiben: "Sofern Sie sich nicht als Zeugin zur Verfügung stellen und anonym bleiben möchten, ist die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens leider nicht möglich." Für die Bewohnerin waren die Angabe sämtlicher Daten sowie das Stichwort Gerichtsverfahren abschreckend. Sie wollte doch lediglich eine verschärfte Streife der Polizeibehörde im Bereich des Neckarparks mit ihrem Hinweis bewirken.

Handelt es sich bei der Vorgehensweise des Bürgeramtes um einen Fehler im System, der aufmerksame Bürger abschreckt statt sie zur Zivilcourage zu annimieren?

Die städtische Pressesprecherin Oxana Brunner erklärt auf Nachfrage unserer Zeitung, dass die Angabe der Daten notwendig sei, da in diesem Fall nur die Anwohnerin selbst den Verstoß bezeugen könne. "Wir können den Verstoß nur zur Anzeige bringen, wenn im Zweifelsfall – also wenn der Beschuldigte das verhängte Bußgeld nicht zahlen würde – ein Zeuge vor Gericht aussagen kann." Das könne in solchen Fällen nur der Melder selbst sein. "Wenn die Polizeibehörde einen solchen Fall aufnehme und bildlich dokumentiere, dann gilt der verantwortliche Beamte als Zeuge", erklärt Brunner. Bei diesen Abläufen handele es sich nicht um umständliche Bürokratie, sondern um eine rechtliche Notwendigkeit.

Bürgeramt ist für Hinweise dankbar

Die Pressesprecherin betont, dass aufmerksame Bürger sehr wohl eine Hilfe für die Stadt und das Bürgeramt sind, wenngleich die Beamten dazu verpflichtet seien, Sachverhalte selbst zu prüfen. "Wenn wir Hinweise aus der Bevölkerung bekommen, dann müssen wir diesen nachgehen. Hilfreich ist es natürlich dennoch, wenn ein Bürger die wichtigen Informationen wie Datum, Uhrzeit, Ort und am besten auch ein Foto mitschickt", sagt Brunner.

Dass der Neckarpark seit einiger Zeit ein "Schwerpunkt von Streifen" ist, bestätigt auch Oxana Brunner. Wie nahezu alle städtischen Grünanlagen gilt auch das ehemalige Landesgartenschaugelände als beliebter Aufenthaltsort für Jugendliche – zu allen Tages- und Nachtzeiten. "Das Gebiet wird deshalb aus unterschiedlichen Gründen regelmäßig bestreift. Egal ob zu Fuß oder mit dem Auto", versichert Brunner.

Die Kritik der Anwohnerin, sie könne "die Polizeibehörde im Park fast nie sehen", kann die Pressesprecherin nicht nachvollziehen: "Der Neckarpark ist fester Bestandteil des Streifenplans." Dennoch sei auch klar, "dass wir nicht überall gleichzeitig sein können", sagt Brunner. Daraus, dass die Auslastung der Beamten der Polizeibehörde hoch ist, macht Brunner keinen Hehl: "Bei der Größe des Zuständigkeitsgebietes, können nicht alle Bereiche gleich stark bestreift werden." Der Neckarpark würde als städtischer Schwerpunkt für Kontrollen darunter aber sicher nicht leiden, betont Pressesprecherin Oxana Brunner.