Rund die Hälfte der Stellplätze in der Werastraße sollen künftig den Bewohnern vorbehalten sein, um den allgemeinen Parkdruck im Neckarstadtteil zu mindern. Foto: Kratt Foto: Schwarzwälder Bote

Ausschuss: Verwaltung bestätigt "erheblichen Parkraummangel" in der Werastraße: Ausweise sind geplant

Gute Nachrichten für die Anwohner des Neckarstadtteils: Die geplante Einrichtung eines Bewohnerparkausweises soll die Parksituation entlasten, zumindest in der Werastraße, die schon immer als Schwerpunkt galt. Damit könnten sich die Wogen nach vielen Monaten des Aufruhrs endlich glätten.

VS-Schwenningen. Pünktlich zum Studienbeginn nach den Weihnachtsferien tummeln sich die Autos wieder vermehrt links und rechts der Werastraße. Eine Situation, die spätestens seit der Schließung des öffentlichen Parkplatzes auf dem Jäckle-Areal im Herbst 2016 den Anwohnern des Neckarstadtteils nahezu täglich die Sorgenfalten auf die Stirn trieb – gab es für sie tagsüber kaum Gelegenheit, ihr Fahrzeug vor der eigenen Haustüre zu parken.

Doch dies könnte sich bald ändern: In der nächsten Sitzungsrunde soll der Technische Ausschuss am Dienstag, 16. Januar, sowie der Gemeinderat am Mittwoch, 24. Januar, darüber entscheiden, ob in der Werastraße Parkbevorrechtigungszonen eingerichtet und somit ein Bewohnerparkausweis zur Verfügung gestellt werden sollen. Nachdem die Bewohner immer wieder den Kontakt zu OB Rupert Kubon gesucht und ihre "katastrophale" Situation ihm zweimal mit einem Beschwerdeschreiben nebst Unterschriftenliste unterstrichen hatten, hatte sich im vergangenen April auch die Grünen-Fraktion mit einem Antrag an die Verwaltung gewandt (wir berichteten mehrfach).

Wie die Vorlage der Verwaltung deutlich macht, hat das Bürgeramt daraufhin in einem aufwendigen Verfahren – deswegen hatte sich die bereits vor mehreren Wochen angekündigte Vorlage zum Anwohnerparken auch verschoben – die Parksituation im Neckarstadtteil zu unterschiedlichen Uhrzeiten geprüft. Zuständig für die Entscheidung von Bewohnerparkbereichen ist stets die Straßenverkehrsbehörde. Dafür müsse als zwingende rechtliche Voraussetzung ein erheblicher Parkraummangel vorliegen.

Die Verwaltung sieht im Bewohnerparken grundsätzliche Vorteile, die mitunter den Parkdruck mindern, die Anzahl von Dauerparkern und Berufspendlern reduzieren, die Wohnfunktion stärken und damit die Wohnumfeld und -aufenthaltsqualität erhöhen sollen. Die Werastraßen-Bewohner hatten in der Vergangenheit auch mit dem Gedanken gespielt, aus dem Neckarstadtteil wegzuziehen.

Die Ergebnisse des Bürgeramts zeigen, was die Anwohner bereits seit Monaten kritisieren: "Obwohl die Dichte mit 55 Fahrzeugen je 100 Einwohnern über 18 Jahren nur dem Durchschnitt des Stadtbezirks entspricht, verursachen die nicht ansässigen Pendler und Berufsparker – unter anderem Studenten – einen so hohen Parkdruck, dass etliche Anwohner regelmäßig keinen freien Parkplatz in zumutbarer Entfernung zu ihrem Wohngebäude finden."

Wie zu erwarten liegt der Schwerpunkt in der Werastraße: Die Anzahl der dort gemeldeten Kraftfahrzeuge übersteige die Zahl der vorhandenen privaten Garagen und Stellplätze um 65 Prozent – im gesamten Neckarstadtteil jedoch nur um 38 Prozent. Laut Beobachtungen sind die öffentlichen Parkplätze an der Mehrzahl der Tage zu 95, manchmal bis zu 99 Prozent ausgelastet gewesen, im Vergleich dazu die parallel verlaufende Kornbindstraße beispielsweise nur zu 74 Prozent.

So schlägt die Verwaltung vor, die Werastraße sowie die unmittelbar daran angrenzenden Querstraßen in drei Bewohnerparkzonen zu unterteilen. Hier soll das sogenannte Trennprinzip greifen: Rund die Hälfte der vorhandenen öffentlichen Parkplätze ist den Bewohnern vorbehalten, die übrigen Parkplätze werden für den allgemeinen Verkehr freigelassen. Die Ausweisung soll montags bis freitags, 9 bis 19 Uhr, sowie samstags von 9 bis 13 Uhr erfolgen. Abzuwarten bleibt jedoch die abendliche Parkentwicklung bei Veranstaltungen in der nahegelegenen Neckarhalle – hier sei die Gefahr groß, dass die Besucher die kostenfreien Parkplätze den kostenpflichtigen an der Halle vorziehen. Eine zeitliche Ausweitung des Bewohnerparkens ist dann zu prüfen, heißt es.

Gibt der Gemeinderat sein Einverständnis, können künftig Anwohner mit Hauptwohnsitz und nachweislich fehlendem Stellplatz einen Parkausweis erhalten. 204 stehen zur Verfügung. Mit dem Erwerb entstehe jedoch keinen Anspruch auf einen Parkplatz.