Bei den Kundgebungen in Villingen, wie hier auf dem Archivbild, prallen zwei Seiten aufeinander. Die Polizei geht dazwischen. Foto: Archiv: Eich

Justiz verhandelt wegen versuchter Körperverletzung gegen einen Polizisten während des Protests gegen Sbh-Gida.

Villingen-Schwenningen - Nächsten Sonntag, 18. Oktober, 14 Uhr, wird es in Villingen wieder brenzlig, wenn der regionale Pegida-Ableger Sbh-Gida bereits zum zehnten Mal aufmarschiert und sich dem "Offenen Antifaschistischen Treffen VS" (OAT) gegenübersieht. Außerdem muss sich ein Aktivist vor dem Villinger Amtsgericht verantworten.

Einen Gegenprotest gegen Pegida kündigte OAT-Sprecher Robert Hertkamp an. Das OAT trifft sich um 14 Uhr zu einer Kundgebung auf dem Latschariplatz in Villingen und den anschließenden Protesten gegen Sbh-Gida. Der Umgang mit der aktuellen Situation sei jetzt maßgeblich für das politische Klima der nächsten Jahre. "Wenn wir Nazis und Rechtspopulisten nicht jetzt, immer und immer wieder klar machen, dass ihnen hier keine Basis geboten wird, dann werden wir es in den nächsten Jahren und Jahrzehnten um so schwerer haben gegen sie anzukommen", erklärt Hertkamp.

Überdies weist er auf einen Prozess vor dem Amtsgericht Vilingen am nächsten Mittwoch, 14. Oktober, 11 Uhr, hin. "Versuchte Körperverletzung" heißt es im Sitzungsaushang des Amtsgerichts Zwei Zeugen sind geladen. Hertkamp berichtet, es werde eine Anklage gegen einen antifaschistischen Aktivisten aus Stuttgart verhandelt. Der Vorwurf laute "mutmaßliche versuchte Körperverletzung" gegenüber einem Polizisten während der Proteste gegen Sbh-Gida am 19. April.

Das Offene Antifaschistische Treffen hält die Anklage für vollkommen haltlos und ruft öffentlich dazu auf den Prozess zu besuchen.

"Hinter dem Gerichtsverfahren steckt aus unserer Sicht einerseits der Versuch linke Aktivisten vor weiterem Engagement abzuschrecken und andererseits eine von der Polizei erhoffte Spaltung antifaschistischer Aktivisten in gute und böse, wodurch die Polizei unverhältnismäßiges Vorgehen ihrerseits wohl besser rechtfertigen zu können glaubt", erklärt Hertkamp.

Auch wenn sich das OAT sicher ist, dass es keinerlei hinreichenden Grund für eine Verurteilung gibt, sei es bezüglich des Urteils dennoch gespannt. "Häufig kommen bei Verhandlungen gegen antifaschistische Aktivisten Urteile zustande die einfach nicht zu rechtfertigen sind. Seien es Verurteilungen ohne Beweise und trotz sich widersprechender Aussagen von Polizisten, oder aber Geldstrafen im vierstelligen Euro Bereich für das Tragen einer durchsichtigen, weichen Plastikfolie vor den Augen um sich vor Pfefferspray zu schützen", erklärt OAT-Sprecher Hertkamp weiter.