Größer, lauter, bunter: Artur Heler und Olesja Kifel vom Drogeriemarkt Müller in Villingen präsentieren farbenfrohe Feuerwerksraketen aus ihrem umfangreichen Sortiment. Auch dieses Jahr haben Pyro-Liebhaber wieder die Qual der Wahl. Foto: Eich

Feuerwerkskörper auch dieses Jahr wieder beliebt. Verbot in Innenstädten. Tiere reagieren besonders empfindlich.

Villingen-Schwenningen - Es ist ein Thema, an dem sich die Geister scheiden: Während sich viele auf die Böllerei an Silvester freuen, ist der Tag vor allem für Tierbesitzer ein Horror. Verbote in der Doppelstadt sorgen zudem für Einschränkungen.

Über 115 Millionen Euro haben die Menschen in Deutschland vergangenes Jahr für Feuerwerkskörper ausgegeben. Tendenz: Steigend. Auch die Händler in Villingen-Schwenningen haben eine positive Zwischenbilanz gezogen. "Der Verkauf läuft sehr gut, wir sind zufrieden", freut sich Traude Maier vom Culinara in Schwenningen über viel Kundschaft. Ähnlich sieht es in Villingen aus. "Ich war überrascht, wie gut der erste Verkaufstag lief", erklärt Daniela Landsberg vom dortigen Drogeriemarkt Müller. So sei auch der Verkauf von Kinderfeuerwerk, das gefahrlos von den Kleinsten bedient werden kann, recht gut gewesen. Ein Trend sei derweil nicht zu erkennen, "die Geschmäcker sind schließlich verschieden", so Landsberg weiter. Beliebt seien allerdings die römischen Lichter, aber auch Böller, Raketen und Wunderkerzen sind derzeit heiße Ware.

So heiß, dass das Abbrennen in der Villinger Innenstadt nun im fünften Jahr verboten ist. Seit Silvester 2009 darf man in der historischen Altstadt keine pyrotechnischen Gegenstände abbrennen oder abschießen.

Das heißt: Kleinfeuerwerke, Raketen, Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Schwärmer, Feuertöpfe und ähnliche explosive Dinge sind dort tabu. Dies gilt auch für den Bereich "Ob dem Brückle" in Schwenningen. Zu groß ist die Angst, dass es erneut zu einem verheerenden Großbrand kommt, der in der Neujahrsnacht im Jahr 2009 Millionenschäden am Münsterzentrum verursacht hatte.

Doch wer zahlt, wenn durch Böller oder Raketen die Wohnung brennt oder das Auto beschädigt wird? "Grundsätzlich zunächst der Verursacher", erklärt Versicherungskaufmann Andreas Bayer. Kann dieser nicht ermittelt werden, so kommen bei Schäden an Wohnungen oder Häusern die Hausratversicherung und die Wohngebäudeversicherung zum Tragen. "Für Feuerwerksschäden am Auto zahlt die Kaskoversicherung", weiß Bayer. Mutwillige Beschädigungen werden jedoch nur durch die Vollkaskoversicherung abgedeckt.

Aber nicht nur Sach- sondern auch Personenschäden sind gerade zum Jahreswechsel keine Seltenheit. "In solchen Fällen muss genau geprüft werden, ob die Privathaftpflicht des Verursachers oder die eigene Unfallversicherung für Schäden aufkommt", so der Versicherungsexperte weiter.

Dass es zu Verletzungen kommt, liegt oftmals am falschen Umgang mit dem explosiven Material. Grundsätzlich, so rät Polizeipressesprecher Matthias Preis, sollten die Feuerwerkskörper nur beim autorisierten Fachhändler gekauft werden. Denn illegale Pyrotechnik, vorzugsweise aus Fernost oder Osteuropa, fehlt das amtliche Prüfzeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM). "Deshalb können solche Knaller im wahrsten Sinne des Wortes ins Auge gehen", erklärt Preis.

Auch klärt der Pressesprecher über einige Selbstverständlichkeiten auf: "Pyrotechnik darf nur im Freien verschossen und niemals auf Menschen oder Tiere gerichtet werden." Tabu ist ebenso das Zünden von Feuerwerkskörpern in oder aus der Hand sowie zweite Zündversuche. "Bei entsprechenden Unfällen hatten Menschen dadurch schon Finger- oder Fingerteile verloren und wurden hierdurch teils schwer verletzt", weiß Preis. Um die Wohnung vor möglichen Irrläufern zu schützen, rät der Pressesprecher, Fenster und Türen von Wohnungen, Lagern oder Garagen zu verschließen.

Das gilt auch und vor allem für Tierbesitzer. "Hunde und Katzen sind an Silvester einer großen Stresssituation ausgesetzt", erklärt Theresa Lydia Schonhardt vom Tierschutzverein Villingen-Schwenningen. Deshalb: Fenster und Rolläden schließen, damit das empfindliche Gehör der Vierbeiner nicht überstrapaziert wird. Bei Spaziergängen sollten Hunde angeleint bleiben, "schließlich wird auch schon tagsüber geböllert", weiß Schonhardt aus Erfahrung. Für Katzen ist es zudem das beste, wenn sie in der Wohnung bleiben. "Nervosität oder übertriebene Fürsorge bestärkt das Tier aber in seiner Angst, man sollte daher Ruhe und Gelassenheit ausstrahlen", so die Vorsitzende des Tierschutzvereins. Denn sonst verbringen Hunde und Katzen die meiste Zeit unter dem Sofa, während es die Doppelstädter so richtig krachen lassen.

Info: Verbot

Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist lediglich am 31. Dezember sowie 1. Januar erlaubt. Nur an diesen Tagen dürfen Personen, welche das 18. Lebensjahr vollendet haben, grundsätzlich Pyrotechnik verwenden.

Durch die Allgemeinverfügung der Stadt Villingen-Schwenningen wurde im November 2009 jedoch festgelegt, dass es in der Villinger Innenstadt sowie dem Bereich "Ob dem Brückle" im Stadtbezirk Schwenningen, über das gesetzliche Abbrennverbot hinaus, auch dauerhaft am 31. Dezember und am 1. Januar untersagt ist, pyrotechnische Gegenstände abzubrennen oder abzuschießen. Ein gesetzliches Abbrennverbot gilt auch in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern.

Verstöße sowohl gegen das behördliche als auch das gesetzliche Abbrennverbot werden vom Kommunalen Ordnungsdienst vor Ort überwacht.

Sie können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern bis zu einer Höhe von 50 000 Euro geahndet werden.