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K. sieht Gründung von krimineller Vereinigung nicht gegeben. Über Zulässigkeit von Revision wird in drei Wochen entschieden.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Exakt 301 Seiten soll das Urteil gegen Ralph-Thomas K., dem Betreiber der Neonazi-Plattform Altermedia, umfassen. Dieser macht derweil deutlich, dass er das "Skandalurteil" so nicht hinnehmen wird.

Zwei Jahre und sechs Monate soll der St. Georgener Ralph-Thomas K. wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung ins Gefängnis – so hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts unter dem Vorsitz von Herbert Anderer entschieden. Doch gegen dieses "Skandalurteil", wie K. betont, ist der 29-Jährige bereits vorgegangen.

Neue Plattform "Freiheit für Ralph"

Schon im Februar hatte er fristgerecht Revision eingelegt, womit das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Auf seiner neuen Plattform, Freiheit für Ralph, polterte der St. Georgener im Zusammenhang mit der Ankündigung seiner Revision gegen die deutsche Justiz: "Es ist schon erstaunlich, dass bei einem Verfahren ›gegen Rechts‹ das höchste aller Gerichte, nämlich ein Oberlandesgericht, die Verhandlung führt. Während Vergewaltiger, kriminelle Ausländer und Kinderschänder lediglich die Kuscheljustiz in der BRD zu spüren bekommen."

Mittlerweile, so berichtet K., ist das Urteil zugestellt worden. Es soll 301 Seiten umfassen. Darin wird deutlich, dass das Urteil gegen Jutta V., die gemeinsam mit dem St. Georgener Administrationsrechte inne hatte, mittlerweile rechtskräftig ist. Sie legte ein umfassendes Geständnis ab und bekam eine Strafe an der Bewährungsgrenze von zwei Jahren.

Frist endet in drei Wochen

Alle anderen Prozessbeteiligten werden nun, nachdem sie bereits Revision eingelegt haben, innerhalb der nächsten drei Wochen eine schriftliche Begründung an den zuständigen Bundesgerichtshof in Karlsruhe senden. Anschließend wird entschieden, ob die Revision wegen Unzulässigkeit verworfen wird oder ob das Gericht eingelegte Revision für begründet hält und das Urteil aufhebt.

Worauf sich die Revision bezieht, ist zwar unklar – der Verteidiger von Ralph-Thomas K. hatte jedoch bereits während des Prozesses erklärt, warum er gegen eine mögliche Verurteilung vorgehen möchte. Er sah es als problematisch an, dass "nur Personen mit rechter politischer Gesinnung" die Gründung einer kriminellen Vereinigung vorgeworfen wird. Dies sei "verfassungsrechtlich problematisch", da ein Gesetz nicht willkürlich oder nur gegen eine bestimmte Personengruppe angewendet werden dürfe.

K. ätzt gegen das Urteil

K. sieht indes die Gründung der kriminellen Vereinigung als nicht gegeben an. Auf seiner Internetseite betont er, dass hierzu drei Personen nötig seien, die Ermittlungsbehörden aber nur zwei Personen ermitteln konnten. Die dritte ist bis heute unbekannt. "Wir sehen also mit welchen fragwürdigen Mitteln in Deutschland gegen alles, was sich zu Deutschland bekennt, vorgegangen wird", ätzt K. gegen das Urteil.

Und: "Jeden Tag aufs Neue lügt dieser Staat unverschämter als je zuvor. Dieses Schauspiel muss erkannt und unterbunden werden. Ich spreche hier nicht nur für mich, denn viele volkstreue Deutsche waren und sind dieser Gefahr gegenwärtig ausgesetzt."

Ob sich seine öffentlichen Äußerungen gegen die Justiz positiv auf den weiteren Verlauf des aufsehenserregenden Verfahrens auswirken, darf aber durchaus bezweifelt werden.