Ralph-Thomas K. aus St. Georgen, hier beim Prozess vor dem Oberlandesgericht in Stuttgart, muss ins Gefängnis. Foto: Eich

Urteile sind rechtskräftig. Ralph-Thomas K. muss wegen Volksverhetzung ins Gefängnis.

Schwarzwald-Baar-Kreis - Der bekennende Neonazi und ehemalige Betreiber der Plattform Altermedia, Ralph-Thomas K. aus St. Georgen, muss endgültig ins Gefängnis. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

40 Monate liegen zwischen der ersten Festnahme von Ralph-Thomas K. sowie weiteren Mitstreitern und der Abschaltung der Neonazi-Platt "Altermedia", über die jahrelang Hetze gegen Ausländer, Juden und Andersdenkende betrieben wurde. Nun ist klar: K. muss in den Knast!

Wie der Bundesgerichtshof in einer Mitteilung am Mittwoch kundgetan hat, habe der dritte Strafsenat die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart weitgehend verworfen. Hierbei wurde K. wegen Rädelsführerschaft in einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung, die übrigen Angeklagten jeweils wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung und Volksverhetzung beziehungsweise Beihilfe zu Vollzugs- und Bewährungsstrafen verurteilt.

30 Monate Haft

So sollen sich die Angeklagten nach Überzeugung des Oberlandesgerichts Stuttgart zu einer kriminellen Vereinigung zusammengeschlossen haben, die spätestens seit Juni 2012 die Internetplattform "Altermedia Deutschland" betrieb – eine der führenden Neonazi-Plattform in der Bundesrepublik. Die Angeklagten, allen voran Ralph-Thomas K. hatten gegen die Verurteilung (dem St. Georgener wurde eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten aufgebrummt) Revision eingelegt. Allerdings hat der dritte Strafsenat des Bundesgerichtshofs nach eigenen Angaben "die auf die jeweils erhobene Rüge der Verletzung materiellen Rechts sowie auf eine Verfahrensbeanstandung gestützten Revisionen der Angeklagten weitgehend verworfen".

So habe lediglich die Verurteilung einer Angeklagten wegen des Vorwurfs der Beihilfe zur Volksverhetzung rechtlicher Nachprüfung nicht stand gehalten. Die weiteren Verurteilungen wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung haben allerdings Bestand und sind nun endgültig rechtskräftig. Um die Haftstrafe kommt K. deshalb nicht mehr herum. Damit hat sich auch die Prognose des Verteidigers von K. nicht bewahrheitet. Dieser hatte bei seinem Plädoyer im Februar 2018 noch verkündet: "Der BGH wird das Urteil sicherlich aufheben!"

Wann der St. Georgener ins Gefängnis muss, liegt nach Informationen unserer Zeitung allerdings im Ermessen der Vollstreckungsbehörde – in diesem Fall der Generalbundesanwaltschaft. Demnach werde der Verurteilte zum Haftantritt geladen.

Hetze und purer Hass

K. war einer der führenden Köpfe der Neonazi-Plattform, die zum Ziel hatte, dem sogenannten "Nationalen Widerstand" dauerhaft eine Internetseite zur Verfügung zu stellen. Dabei war Altermedia prall gefüllt mit Hetze und Hass sowie der Leugnung des Holocaust. Im Prozess wurde dabei deutlich, dass "Feindbilder" – also Linke, Juden und Ausländer – bei Altermedia nicht willkommen waren. Weltbilder, die nicht der rechten Gesinnung entsprachen und auf der Plattform thematisiert wurden, hatten eine Sanktionierung zur Folge, und K. selber sorgte für Löschung von Beiträgen, die Adolf Hitler beleidigten oder den Holocaust bestätigten.

Stattdessen fand bei Altermedia systematische Hetze statt, bei der Flüchtlinge und Ausländer als "Gesindel, Parasiten, Schmarotzer oder multiethnische Kloaken" galten und bei denen Juden "ab in den Ofen" gehörten. Gleichzeitig wurde eine "Endlösung" und bewaffnete Gewalt gefordert.

Entstanden war die Internetseite aus der bereits bestehenden rechtsextremen Plattform Störtebeker-Netz. Verantwortlich für die Inhalte war damals Axel M. Als er und ein weiterer Verantwortlicher der Plattform 2011 einsitzen mussten, übernahmen Ralph-Thomas K. und eine weitere Weggefährtin die Regie der Seite. Bis zum Januar 2016: Dann schalteten die Ermittlungsbehörden nach mehreren Durchsuchungen die Plattform ab und nahmen unter anderem den St. Georgener fest. Er musste für mehrere Monate in Untersuchungshaft.

Als Neonazi verwurzelt

Der Informatiker hatte sich in den Jahren zuvor zu einem der führenden Köpfe in der Neonazi-Szene des Landkreises gemausert. So tauchte er auch bei den Kundgebungen des regionalen Pegida-Ablegers Sbh-Gida in Villingen-Schwenningen immer wieder auf. Mit einem "Lügenpresse"-Schild bezog er auf dem Villinger Münsterplatz 2015 Position. 2014 wollte er bei den Kreistagswahlen für die Deutsche Liga für Volk und Heimat sogar in den Kreistag des Schwarzwald-Baar-Kreises einziehen, scheiterte jedoch.

Das bremste ihn jedoch nicht dabei, im Internet der rechtsextremen Hetze eine Plattform zu bieten oder sich weiterhin auf der Straße bei Neonazi-Kundgebungen zu präsentieren. Mit dem Antritt der Haftstrafe dürfte dem zunächst ein Riegel vorgeschoben sein. Ob sich an seiner Gesinnung etwas ändert, darf angesichts der fehlenden Einsicht während des Prozesses, etwas Unrechtes getan zu haben, jedoch bezweifelt werden.