Vor dem Landgericht Konstanz musste sich jüngst ein 52-jähriger Schwenninger verantworten. Foto: Seeger

Betrug mit Arbeitslosengeld. 52-jähriger Schwenninger steht in der Vergangenheit mehrfach vor Gericht.

VS-Schwenningen/Konstanz - Es gibt mehrere Gründe, warum ein 52-jähriger, wegen Betrugs verurteilter Mann aus Schwenningen jetzt in einer Berufungsverhandlung vor dem Landgericht Konstanz doch noch mit einer Bewährungsstrafe davon gekommen ist: Mit ausschlaggebend für die Entscheidung war, dass er seit Kurzem als Fraktionsmitarbeiter der AfD in Teilzeit wieder regelmäßig Geld verdient.

Da die Partei zukünftig nicht nur im Stuttgarter Landtag, sondern auch im Bundestag vertreten sein wird, kann er ab Januar 2018 als Dienstwagenfahrer in Berlin in Vollzeit beschäftigt werden. Der bislang beruflich eher glücklose Familienvater versicherte, dass es ihm dadurch möglich sei, den Schaden von 14.841 Euro in Raten wieder gut zu machen.

Genau um diese Summe hat er die Arbeitsagentur betrogen, indem er acht Monate lang aufgrund einer dicken Lüge unrechtmäßig Arbeitslosengeld kassierte. Er hatte schriftlich versichert, arbeitslos zu sein. In Wahrheit subventionierte er mit dem ergaunerten Geld sein desolates Dienstleistungsunternehmen in Schwenningen. Im Mai verurteilte das Amtsgericht Villingen-Schwenningen den vielfach vorbestraften Mann zu zehn Monaten Haft.

Berufung hat Erfolg

Mit seiner Berufung vor dem Landgericht Konstanz erreichte er jetzt, dass die Strafe unter strengen Auflagen für vier Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das neue Urteil ist bereits rechtskräftig. Der 52-Jährige stand bis vor 20 Jahren fast im Jahrestakt wegen verschiedener Straftaten vor Gericht. Insgesamt zwölf Mal war er wegen Betrugs verurteilt worden. Mehrfach landete er wegen Bewährungsbrüchen auch im Gefängnis. Mit der Gründung seiner Familie vor 18 Jahren riss diese Serie ab. Er fiel nur noch dreimal in größeren Abständen auf und kam mit Geldstrafen davon.

In dieser Zeit arbeitete er in verschiedenen Jobs und startete diverse Selbstständigkeitsversuche. Sie endeten für ihn auf einem Schuldenberg von 80 000 Euro. Zwischendurch lebte der Schwenninger ein Jahr lang von Krankengeld. Die lange zurückliegenden Straftaten waren aus seinem polizeilichen Führungszeugnis gelöscht, als er sich bei der AfD bewarb. Es gab nur noch einen Eintrag wegen Insolvenzverschleppung und Verletzung der Buchführungspflicht. "Das haben die akzeptiert", erklärte er. In der kurzen mündlichen Urteilsbegründung hob das Gericht zunächst deutlich mehr auf die Aspekte ab, die für einen zehnmonatigen Aufenthalt im Gefängnis sprachen.

Vor allem die vielen früheren Vorstrafen und mehrere Gefängnisaufenthalte wegen nicht durchgehaltener Bewährungen fielen negativ ins Gewicht. Und den Betrug mit dem Arbeitslosengeld habe er mit hoher Rückfallgeschwindigkeit begangen. Zu diesem Zeitpunkt sei die damals letzte Verurteilung noch nicht einmal rechtskräftig gewesen. "Das ist schon krass", stellte die Vorsitzende Richterin fest. Auch die Aussicht auf eine komplette Rückzahlung des hohen ergaunerten Betrags betrachtete sie als "vage". Aber zugleich musste berücksichtigt werden, dass die Kriminalitätsserie des 52-Jährigen sehr lange zurückliegt. Der inzwischen "im fortgeschrittenen Alter" befindliche Mann lebe seit vielen Jahren in geordneten Verhältnissen und habe letztendlich auch einige der früher gewährten Bewährungen durchgehalten, hieß es.

Dieses Mal soll er sich ganze vier Jahre lang straffrei halten. "Er braucht Druck", stellte das Gericht fest. Deshalb verpflichtete man den Dienstwagenfahrer ab Oktober zu einer monatlichen Schadenswiedergutmachung von 150 Euro. Daneben soll er innerhalb der nächsten neun Monate 400 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten und sich einem Bewährungshelfer unterstellen. Von den Gerichtskosten muss er drei Viertel übernehmen, der Rest wird aus der Staatskasse beglichen.