Vor dem Landgericht Konstanz muss sich ein 28-jähriger Mann wegen Vergewaltigung verantworten. (Symbolfoto) Foto: Shutterstock

Trotz Kontaktverbots aufgetaucht. Frau psychisch angeschlagen. Auch Kinder von Misshandlungen betroffen.

Villingen-Schwenningen - Mehrfach soll ein 28-jähriger Mann seine 32-jährige Ex-Freundin vor einem Jahr unter Drohung mit einem Messer in deren Wohnung in Villingen vergewaltigt haben. Wie berichtet, soll er auch mehrfach gegen ein gerichtliches Kontaktverbot verstoßen haben. Bislang bestreitet er vor dem Landgericht Konstanz fast alle Vorwürfe.

Der Angeklagte aus Villingen denunzierte die Mutter mehrerer Kinder als lügende Trinkerin, die völlig zu Unrecht ein Näherungs- und Kontaktverbot erwirkt habe, tatsächlich aber ohne ihn gar nicht mit den Kindern habe zurechtkommen können. In Wirklichkeit sei sie es gewesen, die wieder Kontakt zu ihm gesucht habe. Er selbst sei nur in einem Fall mal trotz Verbots betrunken vor ihrer Wohnung aufgetaucht. Kurz zuvor hatte er behauptet, er trinke, im Gegensatz zu der Ex-Freundin so gut wie nie Alkohol. Die körperlich und psychisch stark belastete Frau wurde unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt. Am zweiten Prozesstag brachte die Vernehmung einer Familienhelferin die Opferseite zur Kenntnis, die ein anderes Bild vom Angeklagten zeichnet. Sie betreut die Frau und deren Kinder seit Jahren mit einem Jugendamtsmitarbeiter. Die 32-Jährige ist mindestens zum zweiten Mal eine Beziehung zu einem gewalttätigen Mann eingegangen. Der erste, welcher der Vater ihrer Kinder ist, wurde 2015 zu einer Bewährungsstrafe verurteilt, weil er sie ein Jahr zuvor mit Teilen eines Lattenrosts verprügelt hatte.

Familienhelferin hat von Misshandlungen berichtet

Die Familienhelferin erklärte jetzt, die Frau habe ihr auch von Misshandlungen durch den Angeklagten berichtet. Davon seien auch die Kinder betroffen gewesen. Auch nach dem Kontaktverbot habe es häufige Nachstellungen des 28-Jährigen gegeben, die der Frau große Angst gemacht hätten. Über die Vergewaltigung, welche die 32-Jährige bei der Polizei angezeigt hatte, habe die Frau mit ihr aber aus Scham nicht sprechen wollen. Fest stehe, dass sie immer noch "unfassbar große Angst" vor dem Mann habe.

Er sei gegen ihren Willen immer wieder in ihrer Wohnung aufgetaucht. Nach dem Austausch der Schlösser sei er in einem Fall über die Dachrinne in die Wohnung geklettert. Danach habe er den Kindern die Schlüssel abgenommen. Laut Anklage hat der 28-Jährige sich am Tag der Vergewaltigung in einem Küchenschrank versteckt und ihr aufgelauert. Während er am ersten Prozesstag behauptete, so einen Schrank gebe es in der Wohnung nicht, bestätigte die Familienhelferin jetzt eindeutig dessen Existenz.

Sie erklärte auch, sie habe ihre Klientin nie betrunken angetroffen. Die Frau leide aber unter anderem an einer Nervenkrankheit und sei psychisch angeschlagen. Man habe ihr eine Therapie nahegelegt, mit der sie lernen soll, sich gegen gewalttätige Partner zur Wehr zu setzen und ihre Kinder zu schützen. Der Prozess wird fortgesetzt.