Milchkühe stehen in einem Kuhstall. Ein Landwirt, der sich wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz vor Gericht verantworten muss, ist nicht zur Verhandlung erschienen. (Symbolfoto) Foto: Marcus Brandt/dpa/Marcus Brandt

Deutlich abgemagerte Rinder, die starken Hunger gelitten haben sollen: Das ist der Grund, weshalb der Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes angeklagt wurde. Doch zu seiner Hauptverhandlung erscheint er nicht.

Ein Landwirt, der sich wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz in 13 tateinheitlichen Fällen vor dem Amtsgericht Rottenburg verantworten sollte, ist nicht zu seiner Hauptverhandlung am Montag erschienen.