Das neue Straßenschild steht: In Bisingen gibt es künftig Einschränkungen für Schwerlastverkehr über 7,5 Tonnen. Foto: Gemeinde Bisingen

Die Schilder für die angekündigte Tonnagenbeschränkung in Bisingen stehen: Für Fahrzeuge mit mehr als 7,5 Tonnen gibt es künftig teilweise Umleitungen über die B 27.

Die bereits angekündigte verkehrsrechtliche Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Landratsamtes Zollernalbkreis wurde dieser Tage vollzogen.

Ab sofort gilt in Bisingen eine einseitige Tonnagenbeschränkung für die Ortsdurchfahrten in Steinhofen, Wessingen und Zimmern für Fahrzeuge mit einem Gewicht von mehr als 7,5 Tonnen. Darüber informiert die Gemeindeverwaltung in einer Pressemitteilung.

Schwerlastverkehr von Richtung Balingen/Haigerloch über die B27

Für Steinhofen heißt das konkret, dass der Schwerlastverkehr von Richtung Balingen/Haigerloch über die Bundesstraße 27 Bisingen-Mitte umgeleitet wird. Der Verkehr durch Steinhofen in Richtung Balingen-Engstlatt bleibt bestehen.

Der Schwerlastverkehr in Wessingen und Zimmern in Richtung Hechingen bleibt weiterhin bestehen. Aus Richtung Hechingen wir der Verkehr ebenfalls über die B27 bis Bisingen-Mitte umgeleitet.

ÖPNV von der Maßnahme nicht betroffen

Für Busse und andere Fahrzeuge des öffentlichen Nahverkehrs gilt die Beschränkung nicht. Bürgermeister Roma Waizenegger ist zufrieden: „Die Gemeinde begrüßt die Maßnahme, trägt diese doch wesentlich zur Verkehrssicherheit bei.“