Der Mann ist gefeuert und muss sein Gehalt zurückzahlen. (Symbolfoto) Foto: dpa

Da ein angehender Polizist in Freiburg bei seiner Ernennung als Anwärter seine verfassungsfeindliche Gesinnung nicht erwähnt hatte, hat das Verwaltungsgericht ihm nun rückwirkend die Ernennung zum Polizeianwärter entzogen.

Bei dem angehenden Polizeimeister, der seit 2020 im Dienst war, wurden im Sommer 2021 zwei Handys sichergestellt, auf denen Jugendpornos sowie zahlreiche rechtsextreme und verfassungsfeindliche Inhalte gefunden wurden.

Unter anderem war der Mann wiederholt in einer rechtsextremen Chat Gruppe mit Beiträgen und Bildern beteiligt, deren Inhalte von Sexismus über Fremdenfeindlichkeit bis hin zum Antisemitismus reichten. Als Folge flog er aus dem Polizeidienst und verlor rückwirkend auch seine Bezahlung. Dagegen klagte der Mann.

Mann muss sein Gehalt zurückzahlen

Diese Klage haben die Freiburger Richter nun abgewiesen: Die Anzahl und extreme Ausrichtung der Äußerungen des Mannes im Chat habe belegt, dass er ein Verfassungsfeind sei. Bei seiner Einstellung als Polizist habe er über diese Tatsache arglistig hinweg getäuscht. Der Rauswurf und die Rückforderung der gezahlten Bezüge an den Mann seien nicht zu beanstanden. Der Mann ist damit gefeuert und muss sein Gehalt zurückzahlen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.