Die Richterin am Amtsgericht Albstadt hat keine Zweifel daran, dass die Angeklagte, die verbotene Prostitution eingefädelt und unterstützt hat. Foto: Kistner

Eine 58-Jährige musste sich vor Gericht wegen Beihilfe zur Prostitution verantworten. Die Richterin am Amtsgericht Albstadt ist sich sicher, dass sie die "erotischen Massagen" organisiert und unterstützt hat.

Straßberg/Winterlingen - Wegen Beihilfe zur verbotenen Prostitution ist eine 58-jährige Frau vom Amtsgericht Albstadt zu 50 Tagessätzen à 15 Euro verurteilt worden. Die Richterin ist überzeugt: Die Angeklagte wusste, was vor sich ging und hat das Vorgehen aktiv unterstützt.

Ein Zeuge berichtete, dass er die Dame, auf deren Online-Anzeige für erotische Massagen er reagierte, erstmals in einem Einfamilienhaus in Winterlingen getroffen habe. Die Terminabsprache sei ausschließlich schriftlich übers Smartphone erfolgt. Etwa eine Stunde lang wurde der 32-Jährige von einer vollbusigen Frau massiert, am Ende auch im Intimbereich bis zum Erguss. Zu einem späteren Zeitpunkt erhielt er eine Adresse in Straßberg, wo es offenbar zu sexuellen Aktivitäten mit verschiedenen Frauen kam – bis der Kontakt abbrach.

Wann das war? Der Zeuge konnte es nicht mehr genau sagen. Er habe den Chatverlauf immer wieder gelöscht, weil er sich zu dem Zeitpunkt in einer Beziehung befand.

Die Männer kamen im Stundentakt

Laut Anklage fielen die Verabredungen zu "erotischen Massagen" in dem Haus in Straßberg in die Zeit zwischen Februar und Mai 2019. "Anfangs haben wir uns nichts dabei gedacht", berichtet eine Nachbarin, die als Zeugin geladen war. Es seien zunächst immer nur einzelne Männer ein- und ausgegangen; zunächst habe sie vermutet, es seien Handwerker. Doch schließlich seien sie im Stundentakt gekommen und nicht nur der Verkehrslärm zum Problem geworden: Die wartenden Freier lungerten in der Parkbucht herum und schlichen in der Nachbarschaft auf der Suche nach dem Haus umher. "Da hat man sich richtig belästigt gefühlt."

Anwohner werden aktiv

Den Anwohnern wurde das Treiben bald zu viel: Sie notierten Uhrzeiten, Kennzeichen und Beschreibung der Fahrzeuge und gingen damit zum Bürgermeister. "Und so kam das Ganze dann ins Rollen", resümiert die Nachbarin. Insgesamt, kamen die Zeugen überein, könnten drei bis vier Frauen die erotischen Massagen durchgeführt haben; allerdings, so die Nachbarin, habe man sie nie außerhalb des Hauses gesehen. Nur die Angeklagte sei regelmäßig mit ihrem Auto zu dem Haus gefahren und dort sichtbar ein- und ausgegangen.

Der damalige Freier stellte ferner fest, dass die Chatnachrichten nur von jemandem mit guten Deutschkenntnissen stammen konnten und dass er einen solchen Stil keiner der massierenden Damen aus Osteuropa zutraue. Die Polizei bestätigte, dass das Fahrzeug der Frau mehrfach in Winterlingen und Straßberg gesehen worden sei. Zudem habe einer der massierenden Damen in ihrem Taschenkalender Barzahlungen der Angeklagten vermerkt – zusammen mit Terminen und Preisen.

Angeklagte wusste, was vor sich ging

Die Angeklagte selbst wollte zunächst keine Angaben machen und erhob Einspruch gegen einen Strafbefehl, der gegen sie ergangen war – später akzeptierte sie ihn im Grundsatz, stieß sich aber an der Höhe des Tagessatzes. Die Richterin hatte keine Zweifel, dass die Angeklagte die Prostitution organisiert hat: "Sie haben die Damen unterstützt und für sie übersetzt."