Der Wald nach dem Unwetter bei Täbingen Foto: Visel

Sturmholz in den Wäldern, blockierte Waldwege: Im Zollernalbkreis hat der Sturm gewütet. Forstamtsleiter Christian Beck erklärte unserer Redaktion, was nun zu beachten ist und wie geplant wird.

Gewitter, Sturm und Starkregen sind vor einer Woche über den Zollernalbkreis gezogen und haben in zahlreichen Wäldern eine Spur der Verwüstung hinterlassen. Unsere Redaktion hat mit Christian Beck, Leiter des Forstamts im Zollernalbkreis, gesprochen.

Ist schon abzusehen, welche Schäden es nach dem Unwetter gibt? „Es dauert, bis man in die Flächen hereinschauen kann, wie viel Schadholz angefallen ist“, sagt Beck. Viele Wege sind blockiert durch Sturmholz, möglicherweise gibt es Schäden an der Infrastruktur. „Hier liegen aber noch keine genauen Informationen vor, beispielsweise ob Bänke oder Erholungseinrichtungen betroffen sind.“

Wie viele Waldwege sind gesperrt? Durch das Forstamt wurde kein Weg gesperrt. Zahlreiche Waldwege sind allerdings durch die umgestürzten Bäume nicht begehbar. Beck: „Derzeit gibt es ein erhöhtes Risiko.“ Grundsätzlich gelte das freie Betretungsrecht des Waldes, aber: „Jeder ist für seine eigene Sicherheit verantwortlich.“ Das gelte vor dem Sturm wie nach dem Sturm. Und: „Gegenwärtig ist es auch auf normalem Wegen nicht sonderlich einladend.“

Müssen Privatwaldbesitzer Wege, die auch von Spaziergängern betreten werden, sichern? Wenn ja, wie? Der Weg muss Beck zufolge baulicherseits so ausgestattet sein, dass man darauf laufen kann. Sollte er durch einen Sturm nicht passierbar sein, so Beck, seien Privatwaldbesitzer nicht verpflichtet, die Wege freizuräumen. Denn: „Für Spaziergänger bestehen keine besonderen Vorrechte.“ Anders sei es, wenn – so Becks Beispiel – ein Loch in den Waldboden gegraben würde. Dieses müsse ein Waldbesitzer beseitigen.

Welche Pflichten haben Privatwaldbesitzer nach dem Sturm? Aus dem Landeswaldgesetz ergibt sich Beck zufolge die Verpflichtung, nach dem Wald zu schauen, vor Schäden zu schützen. Durch herumliegendes Sturmholz allein ergebe sich keine Verpflichtung. Anders sieht es aus, wenn sich Borkenkäfer auf Totholz ausbreiten und nicht nur den Wald des Privatwaldbesitzers bedrohen, sondern auch den des Nachbarn. In diesem Fall könne sich eine Verpflichtung daraus ableiten lassen, nach dem Sturm aufräumen zu müssen. Beck betont: „Es ist trotzdem jedem empfohlen, Gefahrenbäume zu beseitigen.“

Gibt es bereits Planungen, wie in den Wäldern aufgeräumt wird? Wie lange kann dies dauern? Wer wird beteiligt sein? In der Herbst- und Wintersaison wird der Holzeinschlag durchgeführt. „Sturmholz wird im Bereich der öffentlichen Wälder aufgeräumt“, erklärt Beck. „Wir machen einen Plan, wo man anfängt, wo man aufhört, welche Forstunternehmen verfügbar sind.“

Welche Wälder waren besonders betroffen? Größere Flächen betroffen sind dem Forstamtsleiter zufolge in Burladingen-Ringingen und -Salmendingen. Große Schäden gab es demnach auch in Hechingen, Jungingen, aber auch in Bisingen, Schömberg und Balingen. Durchaus möglich, dass noch weitere Gebiete hinzukommen. „Ich habe nicht die Motorsäge im Kofferraum“, sagt Beck – genauere Angaben wird er erst erhalten, wenn die Forstunternehmen großflächig im Einsatz sein werden.