Mit Schaufel und Rechen versucht Karin Schinke, des Flurschadens in ihrem Rasen Herr zu werden. Foto: Kommert

Karin Schinke bisher stolz auf ihren gepflegten Garten. Kein Anspruch auf Schadenersatz.

Unterkirnach - Karin Schinke war immer stolz auf ihren sehr gepflegten Garten. Dabei liegt momentan die Betonung auf "war".

Denn seit dem ersten November-Wochenende ist das Geschichte. Sie bekam nämlich nächtlichen Besuch. Der Garten sieht aus, als ob eine Rotte Schweine darin gehaust hätte. Und so war es offensichtlich wohl auch, denn eine Kontaktaufnahme mit dem Forst ergab auch von dieser Seite die Vermutung, dass sie wohl Besuch von Wildschweinen gehabt habe.

Zugleich wurde sie jedoch darauf hingewiesen, dass sie weder einen Anspruch auf Schadenersatz habe, noch, dass der zuständige Jagdpächter bei ihr auf die Tiere lauern würde und womöglich auf sie schießen könnte. Grund dafür ist der innerörtliche, sogenannte befriedete Bereich, in dem sie wohnt. Hier ruht die Jagd und Schadenersatz steht in der Regel nur auf landwirtschaftlich genutzten Grundstücken zu. "Nicht mal ein Stück Wildschweinbraten als Entschädigung kommt da wohl infrage", stellte die Rasenbesitzerin ernüchtert fest.

Tobias Kühn vom Villinger Forstamt wies darauf hin, dass dies ein wohl menschlich verursachtes Phänomen sei: Der exzessive Maisanbau führe zu einer Überpopulation, die dann durch den Hunger nach der Maisernte auch in die Gärten getrieben werde. "Bei uns gibt es Eicheln in höchst begrenzter Zahl und auch die Bucheckern reichen kaum für eine Rotte Sauen", stellte die Geschädigte fest. Auch die Kontaktaufnahme mit der Gemeindeverwaltung brachte nichts, auf dem Schaden wird sie wohl sitzenbleiben. Der einzige vielleicht brauchbare Rat des Forstamtsleiters kostet ebenso Geld – für die Betroffenen. Kühn stellte ihr anheim, sie könne sich einen Geruchsstoff besorgen, der "Hukinol" heißt und auf dem Zaun aufgebracht wird.

Der könne bei einem Jagdgeschäft erworben werden. Sollte ihr finanzieller Schaden sehr hoch werden, könne sie über die Kommune erwirken, dass "diese beim Kreisjagdamt und der Kreiswaffenbehörde eine Ausnahmegenehmigung für die Jagd im befriedeten Bezirk erwirkt." Es sei mit Gutachterkosten von deutlich über 1000 Euro zu rechnen, für die ein Zahlungswilliger gefunden werden müsste. Die Stadt Villingen-Schwenningen würde für diese Kostenübernahme nicht zur Verfügung stehen, so der Forstchef. "Wie kann man diese Plage eindämmen, ohne dass man viel Geld hinlegt", fragt sich eine sichtlich frustrierte Bürgerin.