Noch ist unklar, wie es mit der geplanten Pferdepension in Waldachtal-Cresbach weitergeht. (Symbolfoto) Foto: vprotastchik – stock.adobe.com

Die geplante Pferdepension in Cresbach sorgte erneut für eine Debatte im Waldachtaler Gemeinderat.

Waldachtal - In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am vergangenen Dienstag musste bezüglich des Neubaus von zwei Pferdeställen in Cresbach (FlSt 297/0, 299/0 und 242/7) und der wegemäßigen Erschließung noch einmal beraten werden.

Inzwischen hat die Baurechtsbehörde dem Bauherren mitgeteilt, dass der dort vorhandene Weg und der damals vorgelegte Plan mit Ausweichbuchten nicht als gesicherte Erschließung anzusehen ist. Der neue Plan reiche als Mindestanforderungen zwar aus, doch müsse der Bauherr noch einen Erschließungsvertrag mit der Gemeinde abschließen.

Ob die Gemeinde diesen Vertrag abschließt, liegt allein in ihrer Zuständigkeit. Der Ortschaftsrat Cresbach hatte sich bereits in einer früheren Sitzung gegen den Ausbau diesen Weges ausgesprochen. Der jetzt vorgelegte Plan des Bauherrn gehe noch über diesen Ausbauumfang hinaus.

Erschließungskosten

Bauverwaltungsleiterin Heike Finkbeiner führte aus, dass die Gemeinde zwar verpflichtet sei, ein zumutbares Erschließungsangebot anzunehmen – dies aber nur, wenn die kompletten Erschließungskosten vom Bauherren übernommen werden. Dies umfasse auch die Unterhaltskosten des Weges.

Der Weg werde auch von anderen genutzt, weshalb bisher ein geschotterter Weg ausgereicht hat. Die Verwaltung hege kein öffentliches Interesse für den Ausbau des Weges. Es handle sich um ein rein privatwirtschaftliches Interesse.

Aus Gründen der Rechtssicherheit müsse ein Fachanwalt ein Erschließungsantrag ausarbeiten – die Kosten müsse der Bauherr tragen. Finkbeiner führte weiterhin aus, dass der Naturschutz inzwischen Vorbehalte gegen die Ausbauplanung eingeworfen habe, da dort in einen ökologisch wertvollen "Waldtrauf" eingegriffen werde.

Eigentumsfragen

Ebenfalls zu beachten sei, dass die Gemeinde nur zum Teil Eigentümerin des bestehenden Weges ist und dass auch das Land Baden-Württemberg im Besitz des betroffenen Waldgrundstücks ist. Weiterhin müsse geklärt werden, unter welchen Voraussetzungen Arbeiten an der dort verlaufenden "Pipeline" zulässig sind.

Finkbeiner konstatierte, dass es sich bei dem "Angebot" des Bauherren noch nicht um ein zumutbares Erschließungsangebot handelt. Der positive Beschluss des Gemeinderats stelle lediglich ein Signal dar, dass die Gemeinde bereit ist, an einer Lösung mitzuarbeiten. Dies freilich nur, wenn die Umsetzung rechtlich möglich und gesichert sei und eine komplette Kostenübernahme durch den Bauherren in einem Erschließungsvertrag festgelegt wird.

Friedrich Gerhard bat seine Gemeinderatskollegen, dem Empfehlungsbeschluss des Ortschaftsrates Cresbach zu folgen und das Vorhaben abzulehnen. Gerhard erinnerte daran, dass sich die Hälfte der Einwohner in einer Unterschriftenaktion (300 Stimmen) gegen das Bauvorhaben ausgesprochen haben.

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Der Weg sei zudem als Wander- und Randweg konzipiert worden und zu schmal für den bevorstehenden Verkehr. Horst Richter wollte erfahren, warum andere Reitanlagen, wie etwa in Salzstetten, mit ähnlichen oder geringeren Wegbreiten erschlossen werden konnten. Finkbeiner wies auf andere Richtlinien hin, welche zum damaligen Zeitpunkt galten. Die Baurechtsbehörde beziehe sich heuer auf die Richtlinie für ländlichen Wegebau.

Finkbeiner betonte, dass es in der Beschlussfassung nicht mehr um das Bauvorhaben an sich gehe. "Das Einvernehmen ist bereits durch. Heute geht es nur um die wegemäßige Erschließung", verdeutlichte Finkbeiner.

Zwölf Räte stimmten der Ausbauplanung zu, drei Räte dagegen und zwei Personen enthielten sich ihrer Stimme. Wie ein Mitglied der Eigentümerfamilie bekanntgab, beabsichtigt diese weitere Flächen vor dem Gasthaus Ochsen in Tumlingen zu erwerben. Man wolle zuerst die Außengastronomie voranbringen, unter der Voraussetzung, dass die gemeindeeigenen Grundstücke zum Verkauf frei gegeben werden.