Das Backhaus in Wiesenstetten Foto: Herold Schwind

Der Empfinger Gemeinderat hat beschlossen, für das Angebot erstmals eine feste Satzung festzugelegen. Damit steigen auch die Gebühren für die Nutzung.

Einen Euro pro Kilo kostet laut Gemeinderatsbeschluss die Backgebühr ab sofort im Backhaus Wiesenstetten. Die neue Gebührensatzung wurde vom Gemeinderat einstimmig abgesegnet.

Hintergrund ist die Entscheidung der Gemeinde Empfingen, den neu geschaffenen Paragraf 2b Umsatzsteuergesetz anzuwenden. Durch den Beschluss dieser Artikelsatzung wird gewährleistet, dass sich bei jeder betreffenden Satzung inhaltlich stets die aktuelle umsatzsteuerrechtliche Regelung auch tatsächlich Anwendung finden wird. Deshalb müssen sämtliche Rechtsgrundlagen für die Veranlagung von Entgelten und Gebühren überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Gebühr wurde seit April 2017 nicht mehr angepasst

Die Einführung des Umsatzsteuer-Paragrafen betrifft auch das Backhaus in Wiesenstetten. Eine Gebührensatzung wurde für das Backen noch nie erlassen und orientierte sich seither mit der Festlegung der Kosten an der Tagesform der Gemeinderäte. Letztmals wurde die Backgebühr per Gemeinderatsbeschluss im April 2017 angepasst und seither beträgt die Backgebühr 90 Cent.

Durch den Erlass einer Gebührensatzung wäre die Benutzung des Backhauses auf hoheitliche Füße gestellt. Es ließe sich mit jährlichen Erträgen unter 17 500 Euro die Umsatzbesteuerung gänzlich vermeiden, klärte Empfingens Bürgermeister Ferdinand Truffner in der letzten Gemeinderatssitzung auf.

Bei der bisherigen Praxis müsste die Verwaltung entweder von den vereinnahmten Backgebühren die anteilige Mehrwertsteuer ermitteln und an das Finanzamt abführen oder es müsste von vorneherein eine um den Mehrwertsteuersatz erhöhte Gebühr pro Backvorgang erhoben werden, um der Umsatzsteuer gerecht zu werden.

Der Gemeinderat beschloss dann einstimmig, die Backsatzung einzuführen und erhöhte dadurch auch die Backgebühr auf einen Euro pro Kilogramm, was Truffner mit einer besseren Handhabung eines runden Betrages der Kämmerei begründete. Zum anderen wurde die Gebühr letztmalig vor sechs Jahren erhöht.