In Villingen-Schwenningen wurde ein junger Mann bei wohl "illegalen Schießübungen" tödlich getroffen. Wir gehen der Frage nach Waffenbesitz und Waffenrecht in Deutschland nach. (Symbolfoto) Foto: pio3/ Shutterstock

Tödliche Schüsse in Villingen-Schwenningen werfen noch immer Fragen auf. Wichtige Fragen und Antworten

Oberndorf - Noch immer erschüttert der Fall des getöteten 23-Jährigen im Neuhäuslewald nahe Villingen-Schwenningen (Schwarzwald-Baar-Kreis) viele Menschen. Der junge Mann hatte sich mit einem 22-jährigen Freund und Arbeitskollegen getroffen, um mit einer Schnellfeuerwaffe - laut Polizei ähnlich einer Maschinenpistole - Schießübungen durchzuführen. Dabei lösten sich Schüsse, laut Ermittlungen "infolge ungeübter Handhabung". Eine von vielen offenen Fragen zu diesem Fall ist, wie die beiden jungen Männer an eine scharfe Schnellfeuerwaffe gelangen konnten. Im Nachfolgenden beantworten wir Fragen zu Waffen und Waffenrecht in Deutschland.

Die gesetzliche Grundlage

Der Umgang mit Waffen ist in Deutschland durch ein komplexes Waffengesetz (WaffG) geregelt. "Umgang mit Waffen" ist dabei ein Sammelbegriff und kann dafür stehen, dass eine Person eine Waffe erwirbt, besitzt, überlässt, führt, verbringt, mitnimmt, damit schießt, herstellt, bearbeitet, instand setzt oder auch damit Handel treibt.

Zu diesen einzelnen Begriffen und den verschiedenen Waffentypen sind jeweilige Reglementierungen festgelegt. So soll das Waffengesetz zum Schutz der öffentlichen Ordnung und Sicherheit dienen. Ein weiterer Gesetzestext, der für dieses Thema von Bedeutung ist, ist das Beschussgesetz, welches die Produktsicherheit von Waffen regelt - etwa wie diese geprüft oder zugelassen werden.

Einen Ausnahmefall nehmen zur Kriegsführung bestimmte Waffen (Kriegswaffen) ein, die laut Artikel 26 des Gundgesetzes "nur mit Genehmigung der Bundesregierung hergestellt, befördert und in Verkehr gebracht werden" dürfen. Ausführlich wird dies im Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen geregelt.

Was ist eine Waffe?

Waffen sind laut § 1 WaffG Schusswaffen oder ihnen gleichgestellte Gegenstände sowie tragbare Gegenstände, die entweder ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind (Hieb- oder Stichwaffen) oder wegen ihrer Beschaffenheit, Handhabung oder Wirkungsweise dazu geeignet sind, die Angriffs- oder Abwehrfähigkeit von Menschen zu beseitigen oder herabzusetzen. Auch die Begriffe Schuss-, Hieb- oder Stichwaffe werden in dem Gesetzestext (Anlage 1) genauer Definiert. In Anlage 2 zu § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG wird in Form einer Liste aufgeführt, welche Gegenstände in Deutschland als Waffe gelten.

Wer darf mit Waffen umgehen?

Für die verschiedenen Arten des Waffenumgangs sind auch dementsprechend eigene Scheine notwendig. So brauchen Bürger beispielsweise für den Erwerb und Besitz einer Waffe eine sogenannte Waffenbesitzkarte. Das Führen von Waffen (laut Definition "die Ausübung der Gewalt außerhalb der eigenen Wohnung, der Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums") ist nur Personen erlaubt, die eine Erlaubnis in Form eines Waffenscheins nachweisen können. Auch die Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe wird durch einen eigenen Erlaubnisschein erteilt. Darüber hinaus gibt es zu jeder Erlaubis weitere, eigene Regelungen was beispielsweise den korrekten Transport oder die Aufbewahrung von Waffen betrifft.

Was ist für eine solche Erlabnis notwendig?

Um einen der verschiedenen Scheine zu erlangen, gibt es in Deutschland neben der Vollendung des 18. Lebensjahres vier weitere Voraussetzungen. Dies sind die erforderliche Zuverlässigkeit (so darf die Person beispielsweise nicht rechtskräftig Verurteilt oder es darf keine leichtfertige Verwendung der Waffe bei ihr anzunehmen sein), die persönliche Eignung (etwa eine vorhandene Geschäftsfähigkeit oder nicht vorhandene Abhängigkeit von Alkohol), die benötigte Sachkunde (unter anderem eine bestandene Prüfung an der bestimmten Stelle oder eine dementsprechende Ausbildung) und der Nachweis eines Bedürfnisses (persönliche oder wirtschaftliche Interessen etwa bei Jägern, Sammlern, Sportschützen oder Waffenherstellern).

Laut Angaben des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat waren zum 31. Januar 2019 im Nationalen Waffenregister (NWR) 5.400.329 Waffen und Waffenteile in Deutschland in Privatbesitz von 955.767 Personen gespeichert. Eine Angabe zur Dunkelziffer, wie viele meldepflichtige Waffen sich hingegen im illegalen Besitz befinden, kann der Ministeriumssprecher hingegen nicht machen. Für die meisten im NWR gespeicherten Waffen und Waffenteile bestanden zu genanntem Zeitpunkt die Bedürfnisgründe Jäger (etwa 2,6 Millionen), Sportschütze (1,5 Millionen) und Waffensammler (etwa 300.000).

Eine Besonderheit stellt hierbei der "kleine Waffenschein" dar, der erforderlich ist, wenn man Reiz- Signal- oder Schreckschusswaffen tragen möchte. Deren Zahl steigt in den vergangenen Jahren stetig an – im Jahr 2014 waren es zirka 260.000, Ende Oktober 2018 waren knapp 600.000 kleine Waffenscheine registriert.

Ist der Umgang mit allen Waffen erlaubnisbeschränkt?

Nein, genannte Liste umfasst auch Waffen, mit denen teils erlaubnisfrei umgegangen werden darf. Hierbei gibt es viele unterschiedliche Abstufungen der Umgangsrechte. So gilt nicht unbedingt, dass eine Waffe, die beispielsweise ohne Erlaubnis erworben werden darf, auch geführt werden darf.

Einige solcher Abstufungen können anhand von Softair-Waffen dargestellt werden, also solchen, die über Feder- oder Druckluftsysteme Kugeln aus Kunststoff verschießen. Exemplare mit einer Schussenergie unter einem Wert von 0,5 Joule sind als Spielzeuge eingestuft. Für diese gelten die Vorschriften des Waffengesetzes nicht.

Können die Geräte mit herkömmlichen Werkzeugen so umgebaut werden, dass die Energie diesen Wert übersteigt, fallen sie jedoch wieder unter das Waffengesetz. Liegt der Joulewert zwischen 0,5 und 7,5 sind die Waffen ab einem Alter von 18 Jahren zwar frei erhältlich, dürfen jedoch nicht in der Öffentlichkeit geführt werden. Softair-Waffen mit mehr als 7,5 Joule sind erlaubnispflichtige Waffen. Sie dürfen nur mit einer Waffenbesitzkarte erworben und besessen werden.

Was sind die Strafen bei unerlaubtem Waffenbesitz?

Sind Personen im Besitz erlaubnispflichtiger Waffen, ohne eine entsprechende Berechtigung zu haben, liegt der Tatbestand "illegaler Waffenbesitz" vor. Dies ist im Waffengesetz unter § 51 definiert. Das Strafmaß sieht hier je nach Waffentyp oder schwere des Falles Geld- oder Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren vor. Die weiteren Strafbestände des Umgangs mit Waffen, etwa dem illegalen Führen, Herstellen oder Handeln, sind unter § 52 geregelt. Bei allem gilt: Auch der Versuch ist strafbar. Für das Führen von nicht erlaubnispflichtigen Waffen, etwa Schreckschusswaffen, ohne den kleinen Waffenschein zu besitzen, können Bußgelder von bis zu 10.000 Euro fällig werden.

Welches sind die bekannten illegalen Bezugskanäle des Waffenmarkts?

Wie Andreas Mathy, Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Konstanz, auf Nachfrage mitteilt, sind die zwei ihm bekanntesten Wege, wie Menschen in Deutschland sich illegal Waffen besorgen, der Schwarzmarkt und das Darknet. Ob auch auf diesem Markt die Käufe vermehrt über den digitalen Weg, als über das Darknet zunehmen, könne er nicht mit Zahlen belegen. Im Bereich Betäubungsmittel, in dem er selbst verstärkt tätig sei, könne er diese entwicklung durchaus beobachten. Deshalb könne das bei illegalen Waffengeschäften durchaus auch der Fall sein.