Die Tage des Drehrohrofens auf dem Gelände des stillgelegten Tuninger Liapor-Werks sind gezählt. Der Ausschuss gab mit einer Gegenstimme grünes Licht für den Abbruch. Foto: Bieberstein Foto: Schwarzwälder-Bote

Technischer Ausschuss stimmt Abbrucharbeiten auf dem Gelände in Tuningen zu

Von Erich Bieberstein

Tuningen. Zahlreiche Entscheidungen hatte der Technische Ausschuss des Tuninger Gemeinderats zu treffen. Dabei ging es nicht nur um Neu- oder Umbauprojekte, auch der Rückbau der technischen Anlagen des Liapor-Werks standen zur Diskussion.

Bekanntlich steht die Produktion seit langem still, vor einiger Zeit wurde bereits die Genehmigung zum Abbau einer Lagerhalle erteilt. Jetzt wurde ein weiterer Antrag zum Abbruch des Drehrohrofens gestellt. Der weithin sichtbare Kamin ist aktuell vom Rückbau noch nicht betroffen, zumal zahlreiche Sendestationen verschiedener Mobilnetze angebracht sind.

Die Räte können sich mit dem sukzessiven Rückbau anfreunden, lediglich Eckhard Britsch plädierte auf einen Erhalt, da er ein technisches Denkmal behalten möchte. Mit seiner Gegenstimme wurde die Zustimmung erteilt.

In der Friedhofstraße im Gebiet Ehrenschopf wird ein Mehrfamilienhaus mit sechs Wohnungen erstellt, mit diesem Projekt kann nun eine restliche Baulücke geschlossen werden. Zum Wohnhaus sollen dann sieben Garagen und zwei Stellplätze hinzukommen. Es sind kleinere Befreiungen bezüglich Überschreitung der Gebäudehöhe und Garagenhöhe vorhanden, die Gemeinderäte sahen jedoch keine Probleme. Ebenfalls zugestimmt wurde dem Bau von zwei Garagen in der Lupfenstraße wie auch der Erweiterung von zwei Dachgauben in der Jahnstraße. Durch die Gauben entsteht ein zweites Vollgeschoss, allerdings ist dies bereits durch einen älteren Umbau so, durch den jetzigen Umbau ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen.

Ein Handelsunternehmen in der Hochemminger Straße hatte einen Antrag für die Aufstellung eines Werbeschildes gestellt. Dies hatte der Technische Ausschuss vor einiger Zeit abgelehnt. Allerdings wurde dies beim Landratsamt missverstanden, das eine Genehmigung erteilte. Der Rat nahm dies zur Kenntnis, der Antragsteller kann nun das Schild aufstellen.