Der 22-Jährige habe versucht, eine Polizistin zu erschießen. Symbolbild. Foto: dpa

Staatsanwaltschaft hat Sicherungsverfahren beantragt. Vorwurf: Versuchter Mord aus niedrigen Beweggründen.

Tübingen - Gegen einen psychisch kranken 22-Jährigen, der in Tübingen auf Polizisten geschossen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft ein Sicherungsverfahren beantragt.

Die Anklagebehörde wirft ihm versuchten Mord aus niedrigen Beweggründen vor. Er habe versucht, eine Polizistin zu erschießen, um seiner Festnahme zu entgehen und fliehen zu können, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit. Weil sie davon ausgeht, dass der Beschuldigte zur Tatzeit vermindert oder gar nicht schuldfähig war und eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, strebt sie seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Der polizeibekannte Mann hatte im November 2015 nackt ein Krankenhaus verlassen und war in ein nahe gelegenes Wohnheim der Medizinischen Klinik geflohen. Als die Polizei eintraf, kam es zu einem Gerangel mit den Beamten. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft entriss der Patient einem Polizisten die Dienstwaffe, zielte aus kurzer Entfernung auf den Kopf einer Beamtin und drückte ab. Die Frau konnte dem Schuss ausweichen. Bei einem anschließenden Handgemenge löste sich ein weiterer Schuss und streifte einen Polizisten, der leicht verletzt wurde.

Ein Sicherungsverfahren wird eingeleitet, wenn sich während der Ermittlungen herausstellt, dass der Tatverdächtige offenbar schuldunfähig ist. Das Verfahren ersetzt die Anklage und hat keine Bestrafung des Täters zum Ziel.