Wegen gefährlicher Körperverletzung sind zwei Mitglieder der Hells Angels zu Haftstrafen verurteilt worden. Foto: dapd

Gefährliche Körperverletzung: Gericht bleibt mit Urteil unter Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Tübingen - Das Landgericht Tübingen hat gestern zwei Mitglieder der Rockergruppe Hells Angels wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Ein 45-Jähriger und sein 40-jähriger Clubkamerad erhielten Haftstrafen von zweieinhalb und eineinhalb Jahren.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass beide Ende Juni 2008 einen jungen Mann in der Reutlinger Innenstadt verprügelt und mit Fußtritten traktiert hatten. Das Opfer erlitt dabei unter anderem eine Schädelprellung.

Verdacht des versuchten Totschlags erhärtet sich nicht

Der Verdacht des versuchten Totschlags erhärtete sich nicht. Das Gericht blieb mit seinem Urteil deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft von fünf und vier Jahren Haft.

Der Prozess gegen die beiden Mitglieder der Reutlinger Hells Angels hatte bundesweit für Aufsehen gesorgt. Erst hat ein Angeklagter den Oberstaatsanwalt niedergeschlagen, dann hat die Rockergruppe öffentlich gegen seine Verhaftung und gegen die "Entrechtung" ihrer Mitglieder protestiert.