Ein friedlicher Kita-Tag ist die Regel. In Trossingen kam es aber zu mehreren Misshandlungen durch eine Leiterin. Foto: dpa

Herrisches Verhalten der Leiterin in Trossinger Kita. Betreuten Nachwuchs gefesselt und zwangsgefüttert.

Trossingen - Das Amtsgericht Spaichingen (Kreis Tuttlingen) hat Vorwürfe wegen Kindesmisshandlungen gegen eine Kindertagesstätte in Trossingen bestätigt.

In einem Strafverfahren hat es die frühere Leiterin der Kita wegen Freiheitsberaubung und Nötigung per Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt. Das bestätigte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Rottweil gegenüber dem Magazin Report.

Die Vorgänge gehen zurück auf das Jahr 2012: Die Kita-Leiterin soll ein dreijähriges Kind für kurze Zeit an einem Baum gefesselt haben, um es zu zwingen, wieder an den Aktivitäten der Gruppe teilzunehmen.

Zum Mittagsschlaf gezwungen

In einem parallel laufenden Zivilprozess, dem eine Klage der Kita-Betreiber gegen Eltern zugrunde lag, sieht das Amtsgericht zudem weitere Vorwürfe als bestätigt an. Demnach wurden in der Einrichtung Kinder zwangsgefüttert und zum Mittagsschlaf derart eingewickelt, dass sie sich kaum noch bewegen konnten. Dies habe "unter Umständen gefährlich sein" können.

"Report Mainz" hatte im Dezember 2012 erstmals über den Verdacht der Kindesmisshandlung in der Kita in Trossingen berichtet. Aufgrund der Vorgänge leitete die Staatsanwaltschaft Rottweil damals umfangreiche Ermittlungen ein. Eltern der betroffenen Kinder meldeten ihre Kinder von der Kita ab und stellten die weitere monatliche Zahlung der Beiträge ein. Dagegen klagte die Firma, die die Kita betreibt.

In seinem Urteil vom 28. Februar gab laut Report das Amtsgericht Spaichingen einem Elternpaar nun recht: Mit einigen der in der Kita betreuten Kindern sei in einer Art und Weise umgegangen worden, die eine sofortige Vertragsbeendigung gerechtfertigt habe.

Die damalige Kita-Leiterin habe im Herbst 2012 "wiederholt Kinder durch Anwendung von Gewalt gezwungen, Nahrung aufzunehmen." Das Schlafen der Kinder sei zudem in der Form praktiziert worden, dass die Kinder "beinahe bewegungslos waren".

Weiter heißt es in dem Urteil: "Schließlich hat die damalige Heimleiterin zumindest in einem Fall ein Kind aufgefordert, ein anderes zu beißen." Die Aussagen einer Praktikantin, so das Gericht, seien glaubhaft, ebenso wie die Angaben einer Mutter, die ebenfalls als Zeugin auftrat.

Laut Urteil hatten die Betreiber der Kita die Vorwürfe abgestritten. Es sei zu "keinen Kindesmisshandlungen" gekommen. Gegen die Entscheidung des Amtsgerichts haben sie Berufung eingelegt. Das Arbeitsverhältnis mit der Kita-Leiterin haben sie laut Urteil wegen deren "herrischem Verhalten" beendet.