Wer hat den Geschädigten erstochen? Foto: dpa

Beim letzten Prozesstermin vor der Urteilsverkündung wurde das Wort an die Angeklagte übergeben. Der 54-Jährigen wird vom Landgericht Rottweil vorgeworfen, ihren Ehemann mit Messerstichen getötet zu haben. Der Verteidiger argumentierte mit Nachdruck gegen den Vorwurf.

Beim vergangenen Prozesstermin brachte der Verteidiger der Angeklagten sein Plädoyer zu Ende. Er erklärte, weshalb die Einlassung der Angeklagten als plausibel zu betrachten sei. Ihr Verhalten nach der Tat sei von drei Faktoren geprägt gewesen: der Angst beschuldigt zu werden, ihrer „unglaublichen Naivität“ und von ihrem alkoholisierten Zustand. Eine versuchte Reanimation, wie von der Angeklagten behauptet, sei daher denkbar. So wies die Angeklagte Abschürfungen an den Knien auf. Das durch den Druck auf den Brustkorb zusätzliches Blut aus den Wunden geflossen ist, wie von der Angeklagten beschrieben, zeige sich anhand von Aufnahmen der Leiche.