Am Tübinger Landgericht hatten im Prozess um die Tötung einer Unternehmerin in Dobel jetzt Kriminaltechniker und die Rechtsmedizinerin das Wort. Foto: Sebastian Bernklau

Am vierten Tag des Prozesses um den mutmaßlichen Mord an einer Dobler Unternehmerin ging es um die Spuren am und um den Tatort. Als potentielle Tatwaffe wurde ein Küchenmesser präsentiert.

Am 20. Juni vergangenen Jahres kam eine 68-jährige Dobler Unternehmerin in ihrem Wohnhaus gewaltsam zu Tode. Für den Mord an ihr sind die frühere Prokuristin des Unternehmens sowie deren Lebensgefährte angeklagt. Er hat einen Angriff auf das Opfer bereits zugegeben. Die Tat sollte der Verdeckung einer Veruntreuung gedient haben, so die Staatsanwaltschaft.

Tatort

Am vierten Verhandlungstag vor dem Tübinger Landgericht war der Kriminaltechniker geladen, der den Tatort nach Spuren absuchte. Die Leiche der Frau habe direkt hinter der Haustüre gelegen, erzählte er. Die Ermittler hätten das Haus deshalb über die Terrassentür betreten und erst einmal Fotos gemacht. Diese wurden im Schwurgerichtssaal am Mittwoch gezeigt. Die große Blutmenge im Flur des Hauses war darauf bereits angetrocknet. Die Frau wurde erst am Tag nach der Tat gefunden. Bis in 70 Zentimeter Höhe befanden sich die Blutspritzer an der Wand, auf dem Boden lagen Haarbüschel. „Das Blut hat aus dem Hals gepulst“, beschrieb es der Ermittler. Als mögliche Tatwaffe nannte er ein Victorinox-Küchenmesser, das aus der Küche des Opfers stamme. Dort wurde auch der Geldbeutel des Opfers gefunden – inklusive viel Bargeld. In den vorangegangenen Verhandlungstagen war immer wieder davon die Rede, dass die Angeklagten die Tat wie einen „Raubmord“ aussehen lassen wollten. Schuhabdrücke mit Blut deuteten aber auf den Angeklagten hin. „Puma Tazon 6“ sei das Modell gewesen, so der Ermittler. Einen entsprechenden Schuhkarton habe man bei der Festnahme des Angeklagten gefunden, die Schuhe selbst jedoch nicht.

DNA-Untersuchung

Die Ermittler verließen sich aber nicht nur auf Schuhabdrücke. Im Gericht wurde das Ergebnis der DNA-Überprüfung vorgestellt. Schwarze Einweghandschuhe, die beim gegenüberliegenden Wanderparkplatz gefunden wurden, hatten demnach Blut des Opfers sowie DNA des Angeklagten an sich. Ein Fetzen dieser Handschuhe, ebenfalls mit seiner DNA, wurde am Gartenzaun des Wohnhauses festgestellt. Die Ermittler gehen davon aus, dass sich der Angeklagte dort Zutritt zum Grundstück verschafft hatte, um so drei von vier Überwachungskameras zu entgehen. Auch am Victorinox-Messer wurde seine DNA gefunden, ebenso die des Opfers.

Das sagt die Rechtsmedizinerin

„Sauerstoffmangel, aber vor allem der massive Blutverlust“, nannte Rechtsmedizinerin Dr. Adina Schweickhardt als Todesursache. Ein 52 Zentimeter langer Schnitt entlang des Halses des Opfers habe die Luftröhre, den Kehlkopf, die rechte Drosselvene sowie die rechte Halsschlagader durchtrennt. Neben weiterer „stumpfer Gewalt“ sei das Opfer mit insgesamt neun Schnitten attackiert worden.

Der Schnitt am Hals deute auf ein schärferes „Klingenwerkzeug“ hin, so Schweickhardt weiter. „Es kann dieses Messer gewesen sein“, meinte sie mit Bezug auf das gefundene Küchenmesser. Das Wundbild deute aber darauf hin, dass ein paar Mal zum Schnitt am Hals angesetzt wurde. Das Opfer habe an Unterarmen und Händen zudem Abwehrverletzungen.

„Eine starke Blutung führt zu einem schnellen Tod“, meinte Schweickhardt auf die Frage der Nebenklage, ob das Opfer lange gelitten habe. Die Unternehmerin sei zum Todeszeitpunkt zudem nicht alkoholisiert gewesen, habe jedoch verschiedene Medikamente im Blut gehabt. Allerdings, so erklärte Schweickhardt, in einer geringen Dosis. Sie sei also handlungsfähig gewesen.

Ausblick

Nach Ostern am 18. April wird die Verhandlung fortgesetzt. Weitere Zeugen aus dem Firmenumfeld sind geladen. Ebenso steht noch das psychiatrische Gutachten der Angeklagten an. Die Angeklagte ließ zudem über ihre Verteidiger wissen, dass sie zum nächsten Termin weitere Ausführungen machen wolle. Bisher hatte sie nur zu Prozessbeginn Angaben gemacht.