Zwölf Huskys starben in Dobel in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli 2021. Foto: © seregraff - stock.adobe.com

Tote Schlittenhunde von Dobel: Tierschutzorganisation hat angekündigt, bei Prozess am Amtsgericht Calw anwesend sein.

Der Prozessauftakt steht fest: Etwa 18 Monate nach der Todesnacht von Dobel, in der zwölf Schlittenhunde ums Leben gekommen sind, wird der Frage nach dem Warum nachgegangen.

Vorbildliche Ermittlungsarbeit

Nach Einspruch der Hundehalterin gegen den Strafbefehl des Amtsgerichts Calw wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz wurde der Termin für die Hauptverhandlung auf Montag, 15. Mai, 9.30 Uhr, bestimmt. Weiter geht’s am Dienstag, 16. Mai, und Dienstag, 30. Mai, jeweils ab 9 Uhr.

Peta Deutschland, Ende 1993 gegründet und landesweit die größte Tierschutzorganisation, begrüßt die Terminfestlegung und stellt fest: „Wahrheit muss endlich ans Licht“. In einer Mitteilung wird Peter Höffken, Fachreferent bei Peta, so zitiert: „Aufgrund der vorbildlichen Ermittlungsarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Veterinäramt sind wir davon überzeugt, dass die Wahrheit nun ans Licht kommt. Das Vergraben der Hunde und die Aufrechterhaltung der abwegigen Behauptung, die Hunde seien vergiftet worden, soll nach unserer Auffassung der Vertuschung dienen.“ Ohne die Meldung der engagierten Whistleblower und Petas Strafanzeige wären, so heißt es weiter, die Hunde nicht ausgegraben sowie untersucht worden und das Leid der Tiere bliebe ungesühnt. Außerdem wird informiert: „Wir werden bei der Verhandlung anwesend sein und die Äußerungen protokollieren. Der traurige Fall zeigt einen grundsätzlichen Missstand auf: Für Rennen mit sogenannten Schlittenhunden werden Tiere immer wieder in winzige Transportboxen gepfercht und unter tierschutzwidrigen und teils lebensbedrohlichen Bedingungen Hunderte Kilometer weit umhergekarrt. Wir fordern als Konsequenz dieser Tragödie ein Ende von Hundeschlittenrennen in Deutschland.“

Die Tierschutzorganisation Peta, die im August 2021 wegen des Todes der Tiere Strafanzeige gestellt hatte, begrüßte im Juni vorigen Jahres den Strafbefehl mit einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen. Recherchen von Peta, so hieß es in der Mitteilung, hätten seinerzeit die Darstellung eines Zeugen erhärtet, dass die Hunde im Wagen erstickt seien.

Aufwendige Untersuchungen

Unter anderem äußerte sich Peta-Fachreferent Höffken damals folgendermaßen: „Wir danken den Ermittlungsbehörden für die aufwendigen Untersuchungen, die das Vertuschungskonstrukt, dass die Beschuldigte durch das Vergraben der Hunde sowie durch ihre öffentlichen Äußerungen versuchte aufzubauen, zum Einsturz brachte“.

„Dass auch der Schlittenhunde-Verband VDSV kurz nach dem Bekanntwerden des Falls in einer Stellungnahme nahelegte, die Hunde wären vergiftet worden, überrascht kaum. Schließlich zeigt der Fall auch auf, dass Schlittenhunderennen mit dem Tierschutz unvereinbar sind und abgeschafft werden müssen“, folgerte er.