Wer seine Sprösslinge in einem der Kindergärten in der Kernstadt Löffingen – im Bild der Kindergarten Maximus – oder den Ortsteilen betreut sehen will, muss ab 1. September dieses Jahres tiefer in die Tasche greifen. Der Gemeinderat hat jetzt einer Gebührenerhöhung um durchschnittlich rund 8,5 Prozent für die verschiedenen Betreuungsangebote zugestimmt. Foto: Schröter Foto: Schwarzwälder Bote

Betreuung: Löffinger Rat beschließt höhere Gebühren / Elternanteil unterhalb der Orientierungsgrößen

Wer seine Kinder in einem der städtischen Kindergärten in der Kernstadt Löffingen und den Ortsteilen betreuen lassen will, muss ab dem 1. September dieses Jahres höhere Kosten einkalkulieren.

Löffingen. Der Gemeinderat befürwortete bei seiner jüngsten Sitzung die Erhöhung der monatlichen Gebühren für die verschiedenen Betreuungsangebote um durchschnittlich rund 8,5 Prozent im Vergleich zu den bisherigen Gebührensätzen. Diese Anpassung falle, so das einhellige Meinungsbild im Stadtparlament, moderat aus. Die Gebühren für den Regelkindergarten waren zuletzt zum 1. Januar 2017 angepasst worden, ebenso die Gebühren für Betreuungsangebote im Bereich der Kleinkind- und Ganztagesbetreuung. Die neuen Löffinger Kindergartengebühren gestalten sich wie folgt:

Regelkindergarten: Für den Besuch des Regelkindergartens (Betreuungszeit: 32,5 Stunden pro Woche) bewegen sich die monatlichen Gebühren ab 1. September zwischen 116 Euro pro Kind bei Familien mit einem Kind und 18 Euro für Familien mit vier und mehr Kindern unter 18 Jahren. Für die Kleinkindbetreuung (Kinder im Alter von zwei bis drei Jahren) sind je nach Zahl der Kinder pro Familie zwischen 232 und 37 Euro pro Kind und Monat fällig.

Betreuungszeit: Für die Betreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren im Zuge verlängerter Öffnungszeiten werden abhängig von der Zahl der Kinder im Haushalt zwischen 131 und 21 Euro pro Kind erhoben. Für die Betreuung von Kleinkindern im Alter von einem bis drei Jahren werden zwischen 282 und 47 Euro aufgerufen.

Ganztagsbetreuung: Abhängig von der Zahl der Kinder pro Familie bewegen sich die Gebühren für die Ganztagsbetreuung von Kindern im Alter von drei bis sechs Jahren zwischen 342 und 48 Euro pro Kind. Für die Betreuung von Kleinkindern im Alter von einem bis drei Jahren stehen zwischen 422 und 71 Euro pro Kind an. Für die Ganztagsbetreuung an drei Tagen pro Woche sind für Kleinkinder zwischen einem und drei Jahren zwischen 256 und 43 Euro pro Kind zu entrichten. Für die Ganztagsbetreuung von Kleinkindern im Alter von einem bis drei Jahren an zwei Tagen in der Woche werden abhängig von der Zahl der Kinder pro Haushalt zwischen 171 und 29 Euro pro Kind erhoben.

Sondertarife: Für den Besuch des Spatzennests für zwei- bis dreijährige Kinder im Kindergarten Unadingen an zwei Vormittagen pro Woche belaufen sich die Gebühren ab 1. September auf 75 Euro pro Kind. Gleiches gilt für den Besuch des Zwergenlandes im Kindergarten Dittishausen. Für den Besuch des Kindergartens Dittishausen, der keinen Nachmittagsbetrieb im Angebot hat, sind abhängig von der Zahl der Kinder pro Familie zwischen 100 und 16 Euro an Gebühren zu entrichten.

Zeitraum: Die Gesamtjahresgebühr für den Kindergartenbesuch wird, wie bereits seit 1. Januar 2017, auch weiterhin auf elf Monate verteilt.

Entwicklung der Personalkosten: Die Personalkosten sind ein Faktor, der die Betriebsausgaben der Löffinger Kindergärten wesentlich mitbestimmt.

Sie haben sich seit dem Jahr 2011 von rund 1,1 Millionen Euro jährlich auf aktuell (Prognose für das Jahr 2018) rund 1,69 Millionen Euro gesteigert, wie Stadtkämmerer Artur Klausmann dokumentierte.

Orientierungsgrößen: Die Gebühren für die Betreuungsangebote an Kindergärten sollten sich an den Empfehlungen der kommunalen Spitzenverbände und der Kirchen beziehungsweise Kindergartenträgerverbände orientieren.

Diesen Empfehlungen zufolge sollen rund 20 Prozent der Betriebsausgaben für Kindergärten durch Elternbeiträge gedeckt werden. In Löffingen liegt, wie Stadtkämmerer Artur Klausmann bestätigte, der Anteil der Elternbeiträge an den Betriebskosten für die städtischen Kindergärten bei rund zwölf Prozent.