Nach Rückgabe des Führerscheins war dieser an einer Ecke wohl in einer Akte getackert und beschädigt worden (Symbolfoto). Foto: Wegner

Die Autofahrt nach Hause wurde einer 19-Jährigen im Januar zum Verhängnis: Die Fahrt endete an einem Baum. Am Donnerstag durfte sie sich über einen Freispruch freuen, nachdem sie zunächst den Führerschein hatte abgeben müssen.

Angeklagt war eine Tennenbronnerin wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs. So habe sie in den späten Abendstunden nach einer Feier nur einen Bekannten durch den Wald zu einem Treffpunkt fahren wollen, wo dieser dann von seinem Bruder abgeholt werden sollte.

Dabei kam sie rechts von der Straße ab, schleuderte durch ein Gebüsch und prallte gegen einen Baum, wo das Auto mit Totalschaden stehen blieb.

Daraufhin entfernten sich sie und ihr stark angetrunkener Beifahrer vom Unfallort, bis der Wagen am nächsten Morgen von der Polizei aufgefunden wurde. Diese vermutete Alkohol im Blut der Fahrerin.

Nur wenig getrunken

Dass sie etwas getrunken habe, sei richtig, äußerte sich die 19-Jährige selbst. Es habe sich dabei aber lediglich um zwei kleinere Weinschorle gehandelt. An der Unfallstelle selbst sei sie aufgrund von Glatteis von der Straße abgekommen.

„Es war sehr glatt“

Der als Zeuge aussagende Beifahrer bestätigte die Geschichte. Für ihn überschlugen sich zwar die Ereignisse, auf einmal habe es „geknallt“, dass es sehr glatt war, konnte aber auch er bestätigen.

Wasser läuft aus Hydrant

Eine kuriose Version des Vorfalls schilderte ein Polizist des Schramberger Reviers. Er sei in den frühen Morgenstunden von den Stadtwerken angerufen worden, dass ein Hydrant im Bereich des Unfallorts beschädigt wurde. Dieser habe dann die angrenzende Wiese mehr oder weniger unter Wasser gesetzt.

Farbe passt nicht zum Auto

Zudem bemerkte er einige grüne Trümmerteile, die von einem Auto stammten. Daraufhin entdeckte er den verunfallten Wagen der Angeklagten, der aber eine andere Farbe besaß. In einem nahen Gebüsch fand er aber Teile, die zu dem Auto der Angeklagten passten. Im Unfallwagen befand sich der Geldbeutel samt Führerschein der Angeklagten, welcher vorerst eingezogen wurde.

Weiteren Unfall gemeldet

Erst später machte ein Passant die Polizei darauf aufmerksam, dass unweit der Unfallstelle auch ein grüner Wagen verunfallt war, welcher vermutlich den Hydranten gestreift hatte.

Ein Bier spendieren reicht

Auch der dritte Zeuge, der geschädigte Waldbesitzer, konnte die rutschigen Straßenverhältnisse bestätigen. Für ihn sei die Sache erledigt, nachdem sich die Fahrerin bei ihm entschuldigt habe. Den getroffenen Laubbaum im Wert von 35 Euro musste er zwar absägen, Schadenersatz wolle er aber nicht. Wenn ihm die Angeklagte mal ein Bier spendieren würde, sei er schon zufrieden.

Nachtrunk angegeben

Vollständig entlastet werden konnte die 19-Jährige schließlich durch die Aussage einer Sachverständigen.

Da sie nach dem Unfall mit ihrem Beifahrer noch ein Bier und dann daheim ein Glas Rotwein zur Bewältigung des Schocks getrunken habe, könne so das Ergebnis des Alkoholtests, der am nächsten Vormittag durchgeführt wurde, zustande gekommen sein.

Alkohol nicht ursächlich

Rein rechnerisch habe sie zum Unfallzeitpunkt höchstens eine minimale Menge Alkohol im Blut gehabt, die strafrechtlich keineswegs relevant ist, wurde festgestellt. Es seien viel eher die glatten Straßenverhältnisse Grund für das Abkommen von der Fahrbahn gewesen.

Auf Freispruch plädiert

Die Staatsanwaltschaft plädierte somit auf Freispruch, den das Gericht so dann auch bestätigte. Auch ihren Führerschein, der seit Januar eingezogen war , konnte der Richter der Fahrerin endlich wieder zurückgeben.

Führerschein beschädigt

Verwunderlich war, dass dieser leichte Beschädigungen aufwies, so hatte wohl jemand versucht, diesen zu mit einem Hefter zu tackern.

Für durch den Führerscheinentzug entstandene Kosten sowie für die eventuelle Neuanschaffung infolge der Tackerspuren kommt jetzt die Staatskasse auf.