Auch der Semistationäre Blitzer in Albstadt ist mit dem Jenoptik Traffistar S350 ausgestattet. Foto: Nölke

Laut Verkehrsministerium können die in Baden-Württemberg eingesetzten Geräte weiter verwendet werden.

Baden-Württemberg - Das Verkehrsministerium hat am Montag die Bußgeldbehörden des Landes darüber informiert, dass das sogenannte Blitzerurteil des Saarländischen Verfassungsgerichtshofs vom 5. Juli keine unmittelbare Geltung für das Land Baden-Württemberg entfalte. Im entsprechenden Urteil waren sämtliche Messungen des Messgeräts Traffistar S350 vom Hersteller Jenoptik als unverwertbar erklärt worden.

Laufende Bußgeldverfahren in Baden-Württemberg, denen Messungen mit dem Traffistar zugrunde liegen, seien nicht von der Entscheidung des saarländischen Gerichts betroffen. Dieses Geschwindigkeitsmessgerät könne daher weiterhin zur Geschwindigkeitsüberwachung eingesetzt werden, heißt es in einer Pressemitteilung des Verkehrsministeriums.

Das oberste Gericht des Saarlandes hatte eine Verurteilung wegen Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit aufgehoben, weil es das Messergebnis des Messgerätes für unverwertbar gehalten hatte. Zur Begründung führte das Gericht die unterbliebene Speicherung von Rohmessdaten an, die den Betroffenen in seinem Grundrecht auf effektive Verteidigung verletze.

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg betonte, dass der Saarländische Verfassungsgerichtshof nicht die Korrektheit der Messung an sich beanstandet habe. Das Messgerät Traffistar S350 sei durch die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB) zugelassen und die mit ihm vorgenommenen Messungen seien "das Ergebnis eines standardisierten Messverfahrens". Die Oberlandesgerichte, auch in Baden-Württemberg, seien in Bezug auf die Speicherung der Rohmessdaten vielfach zu einem anderen Ergebnis als der Saarländische Verfassungsgerichtshof gekommen.

Für die Verwaltungspraxis in Baden-Württemberg seien die Entscheidungen der obersten Gerichte des Landes bis hin zum Verfassungsgerichtshof sowie die Urteile der Bundesgerichte bis hin zum Bundesverfassungsgericht maßgeblich. Es bestehe für die Bußgeldbehörden des Landes kein Anlass, von der "bisherigen Praxis der Geschwindigkeitsüberwachung" abzuweichen, heißt es in der Mitteilung aus dem Ministerium weiter. 
Demzufolge könnten die in Baden-Württemberg eingesetzten Geräte, darunter eines in Albstadt, ein weiteres in Donaueschingen, der brühmte Bullenbank-Blitzer bei Waldorfhäslach und rund 160 andere Geräte, weiterhin betrieben werden.