Welche Strafen Verkehrssündern drohen.
 Foto: StN-Grafik: Lange, Quelle: Stadt Stuttgart

Mit Tempo 249 und 1,36 Promille erwischt – das ist ein Fall für Staatsanwalt und Gericht.

Stuttgart - „Ich geb’ Gas, ich will Spaß“, sang 1982 Markus Wörl und schaffte es mit diesem Liedchen der Neuen Deutschen Welle auf Platz eins der Hitparade.

Einen vorderen Platz in der Hitparade der Temposünden schaffte am Samstagmorgen auf der Bundesstraße 10 bei Esslingen-Sirnau ein 27-jähriger Mann aus Uhingen, der in seinem aufgemotzten Mercedes mit einer Geschwindigkeit von 249 Kilometern pro Stunde geblitzt wurde. Weniger Spaß verstanden die Polizeibeamten. Der Raser, der das dort auf der B 10 geltende Tempolimit von 80 nach Abzug des Toleranzwertes um 161 Kilometer pro Stunde überschritten hatte, musste seinen Führerschein abgeben. Auch deshalb, weil der Test einen Wert von 1,36 Promille Alkohol im Blut ergab.

Der normale Strafenkatalog für Temposünder endet bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung um 70 Kilometer pro Stunde. Passiert die Ordnungswidrigkeit innerorts, wird ein Bußgeld von 680 Euro fällig, außerorts sind es 600 Euro. Hinzu kommen in beiden Fällen vier Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister und ein dreimonatiger Entzug der Fahrerlaubnis.

Allein für die Alkoholfahrt können eine Gefängnisstrafe fällig werden

Dieser Bußgeldkatalog gilt aber nur bei einfachen Regelverstößen, sagt Thomas Grab, stellvertretender Leiter der städtischen Verkehrsüberwachung. Bei besonders schweren Fällen von Verstößen, insbesondere wenn unterschiedliche Tatbestände zusammenkommen, würden die Sanktionen deutlich schärfer sein. Das bestätigt auch Thomas Benner, der stellvertretende Leiter der Bußgeldstelle im Amt für öffentliche Ordnung. Bei zwei Ordnungswidrigkeiten würden in der Regel die Sanktionen addiert.

Im Fall des Rasers von Esslingen-Sirnau reiche das aber nicht. Weil mit 1,36 Promille die Grenze von 1,1 Promille überschritten sei, habe sich der Fahrer einer Straftat schuldig gemacht. In diesem Fall sei die Bußgeldstelle außen vor. Die Staatsanwaltschaft müsse jetzt ermitteln und den Fall ans Amtsgericht weiterleiten, das einen Strafbefehl erlässt. Allein für die Alkoholfahrt können eine Gefängnisstrafe oder eine Geldstrafe von 3000 Euro, sieben Punkte und sechs Monate Fahrverbot fällig werden.

Im Raum Stuttgart und auf den benachbarten Autobahnen hat es im letzten Jahr keinen Fall gegeben, in dem ein Autofahrer mit fast 250 km/h erwischt wurde. 2011 wurden fast 498.000 Autos geblitzt, etwa 13.000 Fahrverbote wurden ausgesprochen. Spitzenreiter war auf der A 81 bei Ehningen ein Raser, der mit 158 Sachen durch eine Baustelle rauschte, in der nur 60 km/h erlaubt waren.

Auf der A 7 bei Kempten ging es Ende Juli noch schneller. Dort überholte ein Porsche mit 280 km/h auf der rechten Spur ein Videofahrzeug der Polizei. Zuvor hatte der Raser andere Fahrer siebenmal genötigt.