Hinter Stacheldraht und Gittern wird der Angeklagte seine Haft verbüßen. Foto: © josefkubes – stock.adobe.com

Nach zwei Tagen der Beweisaufnahme und den Plädoyers hat das Landgericht Konstanz am Montag einen 50-Jährigen wegen versuchtem Totschlag und gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren verurteilt.

Damit blieb die Kammer unter dem Vorsitz von Richterin Jann zwei Jahre unter der Strafforderung der Staatsanwaltschaft Konstanz und sah auch das Mordmerkmal der Heimtücke als nicht erfüllt an.