Arbeitsgericht: DGB reicht für sieben Gewerkschaftsmitglieder Klage ein / Vergleich geschlossen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat erfolgreich Klage eingereicht: Die Fritz-Wössner-Hilfe muss wieder ausgezahlt werden.

Sulz. Der DGB hatte für sieben Gewerkschaftsmitglieder geklagt. Die Wössner GmbH, die nach der Übernahme durch die Prevent-Gruppe inzwischen ihren Sitz in Wolfsburg hat, hatte die Zahlungen Mitte Januar vergangenen Jahres eingestellt (wir berichteten mehrfach).

Zahlung rückwirkend

Bei der Fritz-Wössner-Hilfe handelt es sich um eine Stiftung, die Alfred und Georg Wössner im Gedenken an ihren verstorbenen Bruder Fritz 1952 ins Leben gerufen hatten. Der DGB verklagte nicht nur die Wössner GmbH, sondern auch die Stiftung. Vor dem Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen habe die beklagte Firma nun anerkannt, dass der Anspruch auf Betriebsrente bestehe, teilt auf Anfrage unserer Zeitung die DGB-Rechtsschutzsekretärin Fotini Papadopolou mit. Das Rentengeld müsse rückwirkend ab 18. Januar 2018 wieder gezahlt werden. Ein Widerspruch sei, nachdem beide Seiten dem Vergleich zugestimmt hätten, nicht mehr möglich.

Die Fritz-Wössner-Hilfe wurde 2009 geschlossen. 140 bis 150 Wössner-Rentner dürften Anspruch auf diese Betriebsrente haben. Die Weiterzahlung hat der DGB allerdings nur für die sieben Gewerkschaftsmitglieder erstritten. Alle anderen müssten ebenfalls klagen, erklärt die Juristin. Ob sich die Firma weitere Klagen erspart, das wisse sie nicht.

Für die Wössner-Rentner ist das Urteil jedenfalls ein erfreuliches Ergebnis. Darauf können sie nun aufbauen. Vorerst soll abgewartet werden, wie die Wössner GmbH reagiere, um dann zu schauen, ob eine Sammelklage möglich sei. Erwartet wird, dass die Zahlungen in den nächsten vier bis fünf Wochen erfolgen.

Die Höhe der Fritz-Wössner-Hilfe hängt von den Betriebsjahren ab. Sie liegt zwischen 30 und 70 Euro monatlich. Bei den Wössner-Rentnern wird sie als "Viertelesgeld" bezeichnet. Verzichten wollen sie darauf nicht.