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58-Jähriger droht Paar mit Axt und fordert eine Summe von 61 000 Euro

Er sei Vater dreier Kinder und habe der Zeugin nie etwas getan, sagt der Angeklagte, doch seine Augen sprechen Bände. Er steht in Oberndorf vor Gericht, weil er ein Paar mit einer Axt bedroht und Geld gefordert haben soll.

Sulz. Polizeipräsenz im Gerichtssaal und eine verängstigte Zeugin, die schildert, dass sie sich besonders in der Dunkelheit immer unwohl fühlt, wenn sie zu ihrem Auto geht – Grund dafür ist der 58-jährige Angeklagte, der unscheinbar wirkt, dessen Augen aber die pure Wut ausstrahlen. "Ich muss Angaben machen, weil das alles Lügen sind", sagt der Sulzer, der ohne Anwalt, dafür aber mit Dolmetscherin aufgetaucht ist.

Ihm wird vorgeworfen, die Geschädigten – ein Paar, das einige Häuser neben ihm in einem Sulzer Stadtteil wohnt – erst mit seinem Auto an der Weiterfahrt gehindert und dann bedroht zu haben. Um die Beiden zum Aussteigen zu bewegen, habe der Angeklagte im Auto plötzlich eine Axt gezückt und damit "herumgefuchtelt", schildern sowohl der 43-jährige Geschädigte als auch seine 42-jährige Lebenspartnerin. Als sie daraufhin ausgestiegen seien, soll der Angeklagte die Axt fallen gelassen haben und dem Mann sofort schreiend an die Gurgel gegangen sein.

Verleumdung nach Angriff

Der Zeugenaussage zufolge würgte er ihn, schlug auf sein Autodach, beschimpfte ihn als "Zigeuner" und "Betrüger" und forderte 61 000 Euro, die binnen vier Wochen bezahlt werden sollten. "Ich schlag euch tot", "ich mache euch alle kaputt" und "ich bring euch alle um" soll der italienische Staatsbürger zudem gedroht haben. Es ist nicht das erste Mal, dass der Mann auffällig wird. Vergangenes Jahr stand er wegen Pachtschulden beim Geschädigten vor Gericht und verlor den Prozess. Bis heute schulde er dem Verpächter noch 26 000 Euro, sagt dieser.

Wenige Tage später verübte er die mutmaßliche Tat. Daraufhin wurde ihm der Pachtvertrag durch den Geschädigten gekündigt. Zudem gab es eine Räumungsklage beim gepachteten Grundstück – Tropfen, die das Fass wohl zum Überlaufen brachten.

Mit Nötigung, Beleidigung, Drohung und Körperverletzung war es noch nicht getan. So soll der Angeklagte im Mai dieses Jahres diverse Schreiben an verschiedenen prominenten Orten verteilt haben, in denen er den Geschädigten des Betrugs, Diebstahls und Hausfriedensbruchs bezichtigt – strafbar als Verleumdung in drei Fällen.

"Es ist kein Leben mehr", beschreibt die Zeugin ihren Angstzustand. Der Mann sei aggressiv und werde sofort handgreiflich, schildert sie.

Laut dem Angeklagten sind das alles Lügen. Er bestreitet nicht nur seine Schulden, sondern zweifelt auch am Urteilsspruch gegen ihn beim vergangenen Prozess. Er unterstellt dem damaligen Richter, dieser sei mit dem Geschädigten befreundet, und zieht im selben Zug Vergleiche zur italienischen Mafia.

Angeklagter wie im Wahn

Wofür er vom Verpächter 61 000 Euro wollte, kann er nicht erklären, erzählt stattdessen von verrichteten Arbeiten, verschiedenen Verträgen und Betrügereien. Zudem will er keine Axt dabei gehabt und das Opfer nicht gewürgt, sondern nur geschubst haben. "Ich finde es ungerecht, wie man mit mir umgeht", versucht der 58-Jährige, sich zu rechtfertigen. "Ich werde keine Ruhe geben", stellt er klar.

"Sie befinden sich in einem Wahn, betrogen zu werden", schließt Richter Wolfgang Heuer. Der Angeklagte ist sich jedoch weder eines Wahns noch einer Schuld bewusst. "Ich habe keinen Fehler begangen. Ich schwöre bei Gott, ich bin kein Verbrecher. Ich wollte sie nicht mit der Axt kaputt machen, sondern mit der Wahrheit", sagt er. Doch seine Beteuerungen sind nicht überzeugend.

Heuer ordnet eine forensisch-psychiatrische Untersuchung des Angeklagten an, um dessen Schuldfähigkeit zu überprüfen. Es liege der Verdacht vor, dass er eine Gefahr für die Allgemeinheit darstelle. Zudem zeige er sich uneinsichtig, verhalte sich sprunghaft und erscheine unberechenbar. Außerdem wird eine Gefährdeansprache durch die Polizei erfolgen. In dieser werde dem Mann gesagt, was er zu unterlassen habe. Die Verhandlung wird am 7. November um 8.30 Uhr fortgesetzt.