Die Stadt Sulz hat ein Feuerwerksverbot für die Kernstadt erlassen. (Symbolfoto) Foto: dpa-Zentralbild

Stadt erlässt wegen alter Gebäude und zum Schutz der Menschen Feuerwerksverbot.

Sulz - In der Silvesternacht gilt für die historische Kernstadt ein Feuerwerksverbot. Darauf weist wieder die Stadtverwaltung hin. Das Verbot gilt bereits seit 2015. Es ist erlassen worden, um die Gebäude und die darin wohnenden Menschen zu schützen.

Anstoß für das Abbrennverbot gaben Forderungen aus der Bürgerschaft nach mehr Sicherheit in der Silvesternacht. Vor allem bei Raketen besteht die Gefahr, dass sie in Dachstühle alter und historischer Gebäude eindringen und dort Brände im trockenen Gebälk verursachen. Da die meisten Häuser in der Kernstadt ohne Brandwände aneinander gebaut sind, besteht leicht die Möglichkeit, dass sich das Feuer schnell auf andere Gebäude ausdehnt, sodass ein hoher Schaden entstehen würde.

Von dem Verbot betroffen ist das Gebiet des historischen Stadtkerns. Feuerwehr, Polizei und Ordnungsamt werden die Verbotszonen gemeinsam kontrollieren und auf die Regelung hinweisen. Bei Verstößen droht den "Zündlern" ein Ordnungsgeld.

In Glatt ist das Feuerwerksverbot im Schlossbereich im vergangenen Jahr ausgesetzt worden. "Weil es nichts bringt", teilt Ortsvorsteher Helmut Pfister mit. Wenn die Raketen auf der Weinberghalde abgeschossen werden, landen sie im Schlossbereich. "Da hätte man ganz Glatt ausnehmen müssen", erklärt Pfister. Bisher sei durch das Silvesterfeuerwerk auch nichts passiert. Pfister geht davon aus, dass ohnehin nicht so viel geschossen wird.

Die Stadtverwaltung bittet im Übrigen, dass auch außerhalb des Abbrennverbots vorsichtig mit Feuerwerkskörpern umgegangen wird. Folgendes sollte für einen sicheren Rutsch ins neue Jahr beachtet werden: Feuerwerksartikel gehören nicht in die Hände von Kindern, Jugendlichen und alkoholisierten Personen. Es sollen keine selbst gebastelten und vom Ausland importierte Feuerwerkskörper verwendet werden, sondern nur Feuerwerkskörper mit BAM-Prüfzeichen (Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung). Dabei sollten die Gebrauchsanweisungen der Hersteller beachtet werden. Raketen und Böller dürfen nicht in geschlossenen Räumen gezündet werden. Sie sollten immer senkrecht abgefeuert werden, in einer Umgebung, in der sich keine brennbaren Gegenstände befinden.

Vor allem darf niemals auf Menschen oder Tiere gezielt werden. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Alters- und Pflegeheimen sowie Fachwerkhäusern verboten.

Bei einem Brand oder Unfall soll sofort der Notruf 112 gewählt werden.