Eine neue Führungsmannschaft hat die Forstbetriebsgemeinschaft Dornhan: Sitzend von links der Vorsitzende Bernd Reich, Stellvertreter Jürgen Maier und Schriftführer Johannes Huber. Stehend von links; Gustav Rothfuß, Kassier Thomas Lober, Karl Wössner, Wolfgang Zahn und der ehemalige Vorsitzende Peter Schütz. Foto: Rössler Foto: Schwarzwälder-Bote

Neuer Revierleiter Johannes Huber stellt sich vor / Hauptversammlung der Forstbetriebsgemeinschaft Dornhan

Von Günter Rössler

Dornhan. Die Forstbetriebsgemeinschaft Dornhan mit allen Stadtteilen sowie Hopfau und Dürrenmettstetten hat ihre Mitglieder zur Hauptversammlung nach Weiden ins Gasthaus Schatten eingeladen.

Vorsitzender Peter Schütz konnte die Mitglieder, den stellvertretenden Leiter des staatlichen Forstamtes Rottweil, Norbert Utzler, Simon Köninger und dessen Nachfolger im Revier Dornhan, Johannes Huber, sowie Ortsvorsteher Wolfgang Vielsack und Ortsvorsteher Helmut Kraibühler begrüßen.

Revierleiter Simon Köninger wechselte nach zwölf Dienstjahren in Dornhan in das, so Utzler, "Mutterhaus" in Rottweil. Der neue Revierleiter Johannes Huber kommt aus Bühlertal im Kreis Rastatt und hat seine Ausbildung in Rheinland-Pfalz erhalten. Der junge Revierleiter ist für den Gemeindewald und Privatwald zuständig.

Neuer Vorsitzender der FBG ist Bernd Reich, sein Stellvertreter Jürgen Maier. Die Kassengeschäfte erledigt Thomas Lober, und neuer Schriftführer ist Johannes Huber. Neue Beisitzer sind Wolfgang Zahn, Karl Wössner, Peter Schütz und Gustav Rotfuß. Die Kasse prüfen Wolfgang Vielsack und Roland Widmann.

Norbert Utzler referierte über die erfreuliche Holzmarktsituation 2012 mit Erlösen von 92 bis 96 Euro pro Festmeter. Auch die Nachfrage nach Brennholz hält an. Utzler plädierte dafür, Holz in den Gemeinden zu verkaufen, wo es gewachsen ist. Auch für 2013 zeichne sich eine positive Nachfrageentwicklung ab.

Zum Eichenprozessionsspinner, einer Raupe, die bei Menschen Ausschläge verursachen kann, teilte Utzler mit, dass das Forstamt schon enorme Beträge zur Bekämpfung ausgegeben habe. Die Gefährdung waldbaulicher Verjüngungsziele durch Verbiss und die Verkehrssicherungspflicht sprach Utzler ebenfalls an. Nach dem ergangenen BGH-Urteil hafte der Waldbesitzer nicht für waldtypische Gefahren, was eine Erleichterung darstelle.

Anschließend berichtete Simon Köninger über die Förderung der Forstwirtschaft im Privatwald. Hierzu zählt auch der Erhalt der Erholungsfunktion der Wälder und die Verbesserung der forstlichen Ressourcen. Den Zuhörern vermittelte er Formen forstlicher Förderung im Privatwald und steuerliche Vergünstigungen nach dem Forstschadensausgleichsgesetz.